Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen
Im Verzeichnis über Abstandsflächen können Sie einsehen, ob für ein bestimmtes Grundstück eine Abstandsflächenübernahme eingetragen ist. Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Grundsätzlich müssen Gebäude, sofern das Bauplanungsrecht nicht den Anbau an eine Grundstücksgrenze fordert oder zulässt, einen Abstand zur Grundstücksgrenze einhalten.
Das entsprechende Maß richtet sich unter anderem nach der Wandhöhe des Gebäudes. Die Abstandsflächen können sich allerdings auch ganz oder teilweise auf ein Nachbargrundstück erstrecken, wenn der Nachbar gegenüber der Bauaufsichtsbehörde schriftlich zustimmt. Insofern kann die Nutzungs- bzw. Bebauungsmöglichkeit eines Baugrundstücks eingeschränkt sein. Diese an eine bestimmte Form gebundene Zustimmungserklärung gilt für und gegen den Rechtsnachfolger.
Verzeichnisse über die Abstandsflächenübernahmen im Landkreis München werden durch das Landratsamt München geführt. Hat ein Bürger ein berechtigtes Interesse, kann er Auskunft über die Belastung eines entsprechenden Grundstücks erhalten. Jedoch dient das Verzeichnis nur der Information, niemand kann sich darauf berufen, das Verzeichnis sei zu seinen Gunsten richtig.
- Angabe der Flurnummer des betroffenen Grundstücks
- evtl. Vollmacht des Grundstückeigentümers
Art. 6 Abs. 2 Satz 3 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Es entstehen keine Kosten.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.12.2024. aktualisiert.