Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen

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Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).

Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie aufgeben, wenn Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären und die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihren Verzicht genehmigt.

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.05.2024. aktualisiert.