Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen
Das Landratsamt München (Staatsangehörigkeitsbehörde) ist nur für Sie zuständig, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben. Auf der Seite Gemeinden und Städte des Landkreises München erfahren Sie, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort im Landkreis München liegt. Bei Aufenthaltsorten in den Postleitzahlenbereichen 80000 - 81999 wenden Sie sich bitte an die Landeshauptstadt München (Tel. 089/233-00).
Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie aufgeben, wenn Sie den Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit erklären und die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihren Verzicht genehmigt.
Wer außer der deutschen noch mindestens eine weitere ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf seine deutsche Staatsangehörigkeit verzichten.
Wenn Sie etwa in dem ausländischen Staat, dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen, ein politisches Amt übernehmen, in den öffentlichen Dienst oder freiwillig in die Armee eintreten wollen, kann es sein, dass Sie hierfür Ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben müssen.
Stehen Ihrer Verzichtserklärung keine Versagungsgründe entgegen, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde eine Verzichtsurkunde für Sie aus, mit deren Aushändigung der Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit wirksam wird. Bei Minderjährigen und unter Betreuung stehenden volljährigen Antragstellern ist ein Verzicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit nur mit Genehmigung des deutschen Familiengerichts möglich.
Weitere Informationen zum Verzichtsverfahren finden Sie im BayernPortal unter:
Staatsangehörigkeit; Beantragung des Verzichts auf die deutsche Staatsangehörigkeit
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 24.05.2024. aktualisiert.