Wassersport, Tauchen, Modellboote

Für die Benutzung der Flüsse und Seen im Landkreis München gelten bestimmte Regeln. Hier erfahren Sie, was an und in den Flüssen und Seen des Landkreises München erlaubt und was nicht zulässig ist.

Seen oder Flüsse dürfen im Rahmen des Gemeingebrauchs ohne wasserrechtliche Erlaubnis benutzt werden, soweit eine erhebliche Beeinträchtigung des Gewässers und seiner Ufer sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht zu erwarten ist. Zusätzliche Einschränkungen sind, dass Sie außerhalb von Schilf- und Röhrichtbeständen bleiben müssen und dass Sie fremde Grundstücke nicht rechtswidrig benutzen dürfen.

Zur diesen erlaubnisfreien Benutzungen gehören z. B. das Baden, Waschen, Tränken, Schwemmen, Schöpfen mit Handgefäßen, der Betrieb von Modellbooten ohne Verbrennungsmotoren, Eissport und Befahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft. Der Betrieb von Modellbooten mit Elektroantrieb ist in bestimmten Gebieten nicht zulässig.

Für verschiedene Erholungsseen und die Isar im Landkreis München gibt es Verordnungen, die den Umfang des Gemeingebrauchs für das jeweilige Gewässer regeln.

Tauchen ist in den Gewässern des Landkreises München generell verboten. Wassersportveranstaltungen sind in jedem Fall anzeigepflichtig. Im Zweifelsfall fragen Sie bitte bei den unten genannten Ansprechpartnern nach.

Wenn Sie im Landkreis München mit einem Motorboot fahren wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Da es jedoch keine geeigneten Gewässer gibt, kann die Genehmigung nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Dies sind insbesondere Übungsfahrten der Feuerwehren und Organisationen des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes sowie zur Durchführung von Baumaßnahmen.

  • § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
  • Art. 18 und Art. 28 Bayerisches Wassergesetz (BayWG)
  • § 3 und §§ 51 und 52 Schifffahrtsordnung (SchO)

Es ist keine Vorsprache im Landratsamt erforderlich.

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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 06.10.2023. aktualisiert.