Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge - Versicherungswechsel
Wenn Sie die Versicherung Ihres Kraftfahrzeugs wechseln, muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden.
Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung wechseln?
Dazu muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde auf elektronischem Wege eine Versicherungsbestätigung übermitteln (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Diese wird automatisch bei der Zulassungsbehörde eingespielt.
Hinweis:
Versicherungswechsel können nicht durch Fax, Papierform oder eMail mit Anhang veranlasst werden.
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
- Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)
Die Mitteilung der neuen Versicherung erfolgt auf elektronischem Weg. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.
- Wichtige Hinweise zur Kraftfahrzeugsteuer (PDF)
(vom Hauptzollamt München)
- Zoll
Weitere Informationen zur Kraftfahrzeugsteuer sowie zu zum Thema Steuerbefreiungen/Steuervergünstigungen für Fahrzeuge
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.