Wechsel der Kfz-Haftpflichtversicherung für zugelassene Fahrzeuge - Versicherungswechsel

Wenn Sie die Versicherung Ihres Kraftfahrzeugs wechseln, muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle senden.

Sie wollen für Ihr zugelassenes Fahrzeug die Kfz-Haftpflichtversicherung  wechseln?

Dazu muss Ihre neue Versicherungsgesellschaft der Zulassungsbehörde auf elektronischem Wege eine Versicherungsbestätigung übermitteln (sogenannte elektronische Versicherungsbestätigung zur Übermittlung).
Diese wird automatisch bei der Zulassungsbehörde eingespielt.

Hinweis:
Versicherungswechsel können nicht durch Fax, Papierform oder eMail mit Anhang veranlasst werden.

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Pflichtversicherungsgesetz (PflversG)

Die Mitteilung der neuen Versicherung erfolgt auf elektronischem Weg. Eine Vorsprache bei der Zulassungsbehörde ist somit nicht mehr erforderlich.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 11.03.2024. aktualisiert.