Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind genehmigungspflichtig.
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von 10ha sind genehmigungspflichtig.
Wildgehege sind vollständig eingefriedete Grundflächen, auf denen überwiegend sonst wild lebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, dauernd oder vorübergehend gehalten oder zu Jagdzwecken gehegt werden.
Jagdrechtliche Voraussetzungen für eine Wildgehegegenehmigung sind u. a.:
- Durch das Wildgehege darf der Lebensraum der Wildarten außerhalb desselben nicht in unangemessener Weise eingeschränkt werden.
- Die Jagdausübung darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
- Das Wildgehege muss so gesichert sein, dass Tiere nicht entweichen können.
Daneben sind eine Fülle weiterer Vorschriften aus dem Bereich des Naturschutzes, Tierschutzes (z. B. über die Gehegegröße und Bestandsdichte), Baurechts, Waffenrechts, Fleischhygienerechts oder des Tiertransportrechts zu beachten.
Aufgrund der Vielzahl der möglicherweise betroffenen Rechtsbereiche und variierenden Anforderungen je nach im Gehege gehaltener Tierart bzw. gehaltenen Tierarten verläuft jedes Genehmigungsverfahren individuell. Die konkreten Anforderungen im Einzelfall lassen sich daher auch am besten in einem persönlichen Gespräch klären.
- Lageplan des Geheges
- Bauzeichnung für die Zaunanlage und die sonstigen Gehegeeinrichtungen (z. B. Unterstände, Fangeinrichtungen, Tränkeeinrichtungen)
- ggf. Nachweis über die Sachkunde als Gehegewildhalter
- bei Haltung naturschutzrechtlich besonders geschützter Tierarten: ausgefüllte Anlage X - Anlagen zur Haltung naturschutzrechtlich besonders geschützter Tierarten
Diese Aufzählung ist jedoch nicht abschließend. Im Einzelfall können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
- Art. 23 Abs. 2 Satz 1 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG)
- Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen und Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Greifvögeln und Eulen des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
- Richtlinien für die Haltung von Dam-, Rot-, und Sikawild sowie von Muffelwild des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft und Forsten (BayStMLF)
zwischen 30,00 Euro und 600,00 Euro
Ein Beratungsgespräch mit den beteiligten Sachgebieten (Jagdbehörde, Veterinäramt, Bauamt etc.) ist vor Antragsstellung im Einzelfall sinnvoll, um Grundsätzliches schon im Vorfeld zu besprechen und sich abzustimmen und dadurch das Verfahren zu beschleunigen. Dies trifft vor allem auf größere Vorhaben zu.
Auf jeden Fall aber ist eine Vorsprache bei Abgabe des Antrags aus eben diesen Gründen geboten.
- Wildhaltung
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- Landwirtschaft und Ländliche Räume
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV)
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.11.2024. aktualisiert.