Wildgehege bis zu einer Gesamtfläche von 10 ha anzeigen

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind dem Veterinäramt anzuzeigen.

Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von 10ha sind dem Veterinäramt anzuzeigen.

Neben dem Anzeigeformular ist der Grundstücksplan mit Flurnummer und Angaben über die Sachkunde des Betreibers, z. B. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem landwirtschaftlichen Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter, vorzulegen.

Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.

Anschrift

Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2375 oder -2374
Fax: 089 6221-2810
E-Mail: vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.