Wildgehege bis zu einer Gesamtfläche von 10 ha anzeigen
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind dem Veterinäramt anzuzeigen.
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb eines Geheges zur landwirtschaftlichen Wildhaltung bis zu einer Gesamtfläche von 10ha sind dem Veterinäramt anzuzeigen.
Neben dem Anzeigeformular ist der Grundstücksplan mit Flurnummer und Angaben über die Sachkunde des Betreibers, z. B. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem landwirtschaftlichen Sachkundelehrgang für Gehegewildhalter, vorzulegen.
Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.
Anschrift
Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-2375 oder -2374 |
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Fax: | 089 6221-2810 |
E-Mail: | vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr |
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Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.