Zuschuss für Ferienmaßnahmen beantragen
Der Landkreis München finanziert auf Antrag Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.
Der Landkreis München finanziert Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.
Die Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten einer Ferienmaßnahme sind:
- Gefördert werden nur Ferienmaßnahmen, die von ausgebildeten Jugendbetreuern begleitet werden.
- Es werden nur Ferienmaßnahmen gefördert, die nicht mehr als 500 Euro kosten. Kostet die Ferienmaßnahme mehr, erfolgt auch keine Teilförderung.
- Anspruchsberechtigt sind die Eltern von Kindern/Jugendlichen unter 18 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis München, die hilfebedürftig aufgrund der Einkommensgrenzen nach § 9 SGB II oder § 19 Abs. 1, 2 SGB XII sind. Dies bedeutet, dass sowohl Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld II als auch von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, aber auch Geringverdiener, die die genannten Einkommensgrenzen nur wenig überschreiten, einen Anspruch im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel (pro Jahr 10.000 Euro) haben. Wer über den Einkommensgrenzen liegt, muss den übersteigenden Betrag eines Monats als Eigenanteil der Ferienmaßnahme selbst tragen.
- Antrag auf einmalige Leistungen: Ferienmaßnahme für Kinder/Jugendliche
- Leistungsempfänger nach dem SGB II oder nach dem 3. oder 4. Kapitel SGB XII benötigen zusätzlich nur eine Kopie des entsprechenden Leistungsbescheids (bei SGB II-Leistungsempfängern genügt der Bescheid der Agentur für Arbeit München oder des Landratsamtes München)
- die übrigen Antragsteller benötigen Nachweise über ihre Einkünfte, die Unterkunftskosten und die Girokontoauszüge der letzten 2 Monate
Es entstehen keine Kosten.
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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 01.02.2024. aktualisiert.