Zuschuss für mobile Rampe beantragen

Die barrierefreie Planung von Veranstaltungen ist für Menschen mit Behinderungen wichtig, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen. Der Landkreis München bezuschusst die Anmietung von mobilen Rampen.

Im Landkreis München findet jedes Jahr eine Vielzahl an öffentlichen, kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Veranstaltungen statt. Die barrierefreie Planung und Durchführung solcher Veranstaltungen ist für Menschen mit Behinderungen eine wesentliche Voraussetzung, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben im Landkreis teilzuhaben. Dazu gehört auch der barrierefreie Zugang zu den Bühnen.

Der Landkreis München bezuschusst die Anmietung von mobilen Rampen mit einem Betrag von max. 500 € für die Durchführung von gemeinnützigen Veranstaltungen im Landkreis München.

Voraussetzungen für die Bezuschussung sind die Antragsstellung mit dem hinterlegten Formular vor Durchführung der Veranstaltung. Es muss sich um eine gemeinnützige, öffentliche Veranstaltung im Landkreis München handeln für die kein Eintrittsgeld genommen wird.

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung, es besteht kein Rechtsanspruch. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

  • Antrag auf Zuschuss auf eine mobile Rampe bei Veranstaltungen im Landkreis München
  • nach Abschluss der Veranstaltung > Einreichen einer Rechnungskopie

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Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.10.2024. aktualisiert.