Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU.

Beachten Sie bitte die "Wichtigen Informationen zur Terminvereinbarung" unterhalb von "Beschreibung".

Wichtige Informationen zur Terminvereinbarung:

Bitte beachten Sie, dass derzeit keine Online Terminvereinbarung für die Beantragung/Verlängerung/Neuausstellung eines Aufenthaltstitels für alle Personen, welche einen positiven Bescheid des Bundeamtes für Migration und Flüchtlinge - Anerkennung als Asylberechtigte/r (§25 Abs. 1 AufenthG); Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG) oder Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG); Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG) - erhalten haben sowie deren Familienangehörigen, möglich ist. Sie erhalten von uns ein Terminanschreiben mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen mitzubringen.

Für die Beantragung / Verlängerung / Neuausstellung Ihres Aufenthaltstitels zu weiteren Aufenthaltszwecken - zur/zum Studium, Ausbildung, Erwerbstätigkeit und Familiennachzug -ist aufgrund technischer Anpassungen für die Online-Antragstellung keine Online-Terminbuchung möglich. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren unten genannten Sachbearbeiter.

Wichtiger Hinweis für alle Personen, die bereits einen Antrag auf Beantragung/Verlängerung/Neuausstellung einen Aufenthaltstitel bei uns gestellt haben. Für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels bitten wir Sie ausschließlich den unten stehenden Link unter "Unser neuer Service für Sie" zu nutzen.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nähere Informationen zu den verschiedenen Einreisemodalitäten finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes (siehe unterhalb bei "Externe Links").

Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt werden als

  • Aufenthaltserlaubnis
  • Blaue Karte EU
  • Niederlassungserlaubnis
  • Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Dieser kann an Nicht-EU-Staatsangehörige für verschiedene Aufenthaltszwecke erteilt werden, z.B. Erwerbstätigkeit, Studium, Au-pair, Familiennachzug etc.

Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU ist ebenfalls ein befristeter Aufenthaltstitel, der an Nicht-EU-Staatsangehörige zum Zwecke der Erwerbstätigkeit erteilt werden kann. Neben einem anerkannten Hochschulabschluss ist ein konkretes Arbeitsplatzangebot sowie ein Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 45.300,00 Euro bzw. in Höhe von 41.042,00 Euro bei sogenannten "Mangelberufen", z.B. Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte, erforderlich.

Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU sind unbefristete Aufenthaltstitel. Erteilungsvoraussetzung ist bei beiden u.a. der mehrjährige Besitz einer Aufenthaltserlaubnis.

Neuausstellung / Übertragung von Niederlassungserlaubnissen und Erlaubnissen zum Daueraufenthalt-EU

Besitzen Sie bereits eine Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU und erhalten einen neuen Pass, bitten wir Sie für die Übertragung Ihrer Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU einen Termin bei uns zu vereinbaren. Weitere Informationen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unter "Weitere Dienstleistungen".

Erlöschen des Aufenthaltstitels

Die erteilte Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis erlischt kraft Gesetzes u.a. regelmäßig, wenn Sie aus der Bundesrepublik ausreisen und nicht innerhalb von 6 Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder einreisen. Eine Bescheinigung über eine längere Frist zur Wiedereinreise ist vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Ausnahme: Eine Niederlassungserlaubnis erlischt nicht bei mindestens 15-jährigem rechtmäßigem Aufenthalt im Bundesgebiet und gesichertem Lebensunterhalt. Die Bescheinigung über das Nichterlöschen ist rechtzeitig vor der Ausreise bei der Ausländerbehörde zu beantragen.

Für die Blaue Karte EU und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU gibt es besondere Erlöschensvorschriften. Bitte wenden Sie sich vor längeren Auslandsaufenthalten an Ihren zuständigen Ansprechpartner.

Hinweis zur Anmeldung bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung:

Bitte melden Sie sich nach Zuzug bei der Meldebehörde Ihres Wohnorts innerhalb von 2 Wochen an.

Ihr Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit zertifiziertem Chip ausgestellt. Die bisher in Papierform erteilten Aufenthaltstitel gelten weiter (bis max. 31.08.2021). Alles Wissenswerte zum neuen eAT finden Sie auf der Seite des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe unterhalb bei "Externe Links").

Beantragung Ihres eAT

Für die Beantragung des eAT ist eine persönliche Vorsprache aller Antragstellerinnen / Antragsteller, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, notwendig. Auf dem Chip des eAT werden Fingerabdrücke gespeichert, die nur vor Ort aufgenommen werden können.

Soweit alle Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels erfüllt sind, wird dieser vom Landratsamt bei der Bundesdruckerei bestellt.
Die Dauer bis zur Anlieferung des eAT durch die Bundesdruckerei an das Landratsamt München kann nicht von uns beeinflusst werden.

Aushändigung / Abholung Ihres eAT

Für die Abholung Ihres eAT bitten wir Sie einen Termin mit uns zu vereinbaren.  Welche Unterlagen Sie für die Abholung benötigen und den direkten Link zur Onlineterminvereinbarung finden Sie in der verlinkten Dienstleistung "Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose" unter "Weitere Dienstleistungen".

Sie können online einen Termin zur Abholung Ihres eAT vereinbaren.
Sie erhalten Ihren eAT im Kundencenter.
Sie müssen dazu nicht bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner vorsprechen.

Die Abholung des eAT kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Der PIN-Brief muss vom Bevollmächtigten nicht mitgebracht werden. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie den Vordruck "Vollmacht zur Aushändigung / Abholung eines eAT".

Bitte verwenden Sie die entsprechenden Antragsformulare (siehe unterhalb bei "Formulare und Merkblätter"), die Sie natürlich auch in Papierform in Ihrer Wohnsitzgemeinde erhalten.

Der Antrag muss handschriftlich unterschrieben werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass per E-Mail gesendete Anträge ohne Unterschrift aus diesem Grund nicht von uns angenommen werden können.

Über die für die Antragstellung erforderlichen weiteren Unterlagen informieren Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Ansprechpartner.

  • Aufenthaltserlaubnis: maximal 100,00 Euro
  • Niederlassungserlaubnis: maximal 147,00 Euro
  • Ausstellen einer Fiktionsbescheinigung (vorläufiger Aufenthalt): 13,00 Euro

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

aktuell arbeiten wir daran unseren Service für Sie zu verbessern und möchten Ihnen daher zukünftig die Möglichkeit einräumen, Ihre Anträge auch Online zu stellen.

Damit wir Ihnen diesen Service anbieten können sind aufgrund technischer Anpassungen aktuell keine Online-Terminanfragen für die Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen möglich.

Wir bitten Sie daher uns Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch zukommen zu lassen. Im Anschluss daran erhalten Sie einen Termin. Für die Anfrage der erforderlichen Unterlagen können Sie sich gerne an Ihren unten genannten Sachbearbeiter wenden.

Bitte übersenden Sie niemals Originalunterlagen, da diese auf dem Postweg verloren gehen können.

Ihren Ansprechpartner finden


A

Frau Syla
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1921

Fax:

089 / 6221 44-1921

Zimmer:

L 1.22

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

SylaA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SylaA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

B

Frau Aydin
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2331

Fax:

089 / 6221 44-2331

Zimmer:

L 1.05

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

AydinI [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

AydinI [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

C

Herr Gleissner
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-2645

Fax:

089 / 6221 44-2645

Zimmer:

L 1.02

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

GleissnerE [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

GleissnerE [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

D - Ek

Frau Krcista
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1607

Fax:

089 / 6221 44-1607

Zimmer:

L 1.06

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

KrcistaA [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

KrcistaA [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

El - Gh

Frau Kelava
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1507

Fax:

089 / 6221 44-1507

Zimmer:

L 1.17

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

KelavaM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

KelavaM [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Gi - Heo

Herr Irber
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1636

Fax:

089 6221 1636

Zimmer:

L 1.14

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

IrberF [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

IrberF [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Hep - Kam

Frau Reza
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2841

Fax:

089 / 6221 44-2841

Zimmer:

L 1.21

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

RezaN [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

RezaN [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Kan - Lak

Frau Popp
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2418

Fax:

089 / 6221 44-2418

Zimmer:

L 1.02

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

PoppF [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

PoppF [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Lal - Man

Frau Spöringer
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1808

Fax:

089 / 6221 44-1808

Zimmer:

L 1.17

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

SpoeringerC [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SpoeringerC [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Mao - Na

Frau Köse
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2427

Fax:

089 / 6221 44-2427

Zimmer:

L 1.10

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

KoeseC [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

KoeseC [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Nb - Poc

Herr Sönmez
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1917

Fax:

089 / 6221 44-1917

Zimmer:

L 1.13

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

SoenmezY [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SoenmezY [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Pod - Sara

Frau Schulz
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2842

Fax:

089 / 6221 44-2842

Zimmer:

L 1.19

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

SchulzE [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SchulzE [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Sarb - Stoj

Frau Pupcevic
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-1273

Fax:

089 / 6221 44-1273

Zimmer:

L 1.18

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

PupcevicS [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

PupcevicS [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Stok - Ves

Frau Sarto
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2752

Fax:

089 / 6221 44-2752

Zimmer:

L 1.22

Bereich:

4.6.1.3

E-Mail:

SartoD [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

SartoD [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Vet - Z

Herr Mehringer
Ansprechpartner

Telefon:

089 / 6221-1765

Fax:

089 / 6221 44-1765

Zimmer:

L 1.15

Bereich:

4.6.1.2

E-Mail:

MehringerM [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="hidden-xs"

MehringerM [at] lra-m.bayern.de E-Mail schreibentitle="E-Mail schreiben" class="visible-xs link__email"

Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.6.1 - Einreise und Aufenthalt
Ludmillastraße 26
81543 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-1400
Fax: 089 6221-2319
E-Mail: auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

Bitte beachten Sie
Die zentrale Rufnummer -1400 ist nur während der Öffnungszeiten zu erreichen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Sachbearbeiter. Diesen finden Sie oberhalb im Bereich "Ansprechpartner".

Anfahrtsbeschreibung

Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 20.12.2024. aktualisiert.