Fahrerlaubnis erweitern
Wenn Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für Motorrad), müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis beantragen.
Wenn Sie im Besitz einer Fahrerlaubnis sind, kann diese um zusätzliche Klassen erweitert werden, beispielsweise wenn Sie bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B für PKW besitzen und eine zusätzliche Fahrerlaubnis der Klasse A für Motorrad erwerben.
Sollten Sie bislang die Fahrerlaubnisklasse AM und/oder L und/oder T besessen haben, welche keine Probezeit verlangen, beginnt diese jedoch mit der erstmaligen Erteilung einer probezeitpflichtigen Fahrerlaubnisklasse.
Der bisherige Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen Kartenführerscheins.
Fahrberechtigung B96:
Seit 2013 besteht die Möglichkeit durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine erweiterte Berechtigung zum Führen von Fahrzeuggespannen zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Gespanne mit einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wobei die Gesamtmasse des kompletten Gespanns (Zugfahrzeug und Anhänger) maximal 4.250 kg betragen darf. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 96 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B196:
Im Jahr 2020 wurde die Möglichkeit geschaffen, durch Ablegen einer so genannten Fahrerschulung bei einer Fahrschule eine Berechtigung zum Führen von Motorrädern im Umfang der Klasse A1 zu erhalten. Diese Berechtigung umfasst Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Fahrberechtigung gilt nur für das Inland. Im Führerschein erfolgt die Eintragung dieser Fahrberechtigung mit der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B.
Fahrberechtigung B197:
Mit in Kraft treten am 01.04.2021 besteht die Möglichkeit trotz praktischer Fahrerlaubnisprüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe (=Automatik) die Fahrerlaubnis unbeschränkt zu erteilen, wenn zuvor eine praktische Ausbildung (bei einer Fahrschule) auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erfolgt ist. Für die Eintragung der Schlüsselzahl 197 ist eine Bescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung nachzuweisen, dass der Antragsteller zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges der Klasse B mit Schaltgetriebe befähigt ist. Hierfür sind mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich. Zusätzlich muss der Inhaber der Fahrschule/die verantwortliche Leitung bescheinigen, dass der Bewerber/Inhaber einer beschränkten Fahrerlaubnis der Klasse B in der Lage ist, auch ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe der Klasse B sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen. Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B ist mit der Schlüsselzahl 197 bei der Klasse B in den Führerschein einzutragen.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen A1, A2, A, B, BE, AM, L, T:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Sehtestbescheinigung (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtliche anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- ggf. Bescheinigung über die (beschleunigte) Grundqualifikation nach § 4 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung
Fahrberechtigung B96:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7a zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B196:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung "Fahrerschulung" nach Anlage 7b zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Fahrberechtigung B197:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Teilnahmebescheinigung nach Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung über mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe und der Bestätigung über die Ablegung der 15-minütigen Abschlussfahrt
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- 40,00 Euro (ohne Probezeit)
- 40,80 Euro (mit Probezeit)
- zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Eintragung der Berechtigung als Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
39,80 Euro für Eintragung der Berechtigung B96 oder B196 oder B 197 (ggf. zuzüglich Gemeindegebühr)
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde)
- ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Sie können die Antragstellung jedoch auch über ihre Wohnsitzgemeinde oder die Fahrschule persönlich vornehmen. Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge (kein Online-Antrag)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
---|---|
Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.12.2024. aktualisiert.