Fahrerlaubnis für Lkw und Bus verlängern
Fahrerlaubnisse für Busse oder Lkws werden nur befristet erteilt. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag stellen.
Die Fahrerlaubnisse für Lkw und Busse der Klassen C1, C1E, C, CE bzw. D1, D1E, D und DE werden nur noch befristet erteilt. Damit sollen Eignungsmängel durch ärztliche Kontrollen ausgeschlossen oder frühzeitig erkannt werden.
Diese Fahrerlaubnisse müssen regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristungerfolgen. Bitte beachten Sie, dass bei nicht fristgerechter Verlängerung Ihre Fahrerlaubnis vorerst erlöscht, Ihre Besitzstände verloren gehen und ggf. weitere Unterlagen (z.B. Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs") oder Prüfungen erforderlich werden. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis vor dem 01.01.1999 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E unbefristet
- Fahrerlaubnisklassen C, CE bis zum 50. Lebensjahr befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 erworben haben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet und können dann jeweils um 5 Jahre verlängert werden
- Fahrerlaubnisklassen C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet
Für Fahrerlaubnisinhaber, welche die Fahrerlaubnis ab dem 19.01.2013 erworben haben bzw. erwerben:
- Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE auf 5 Jahre befristet
Der Originalführerschein muss bei der Abholung des neu ausgestellten Kartenführerscheins bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden, da dieser entwertet und eingezogen wird. Bei Nichtvorlage erfolgt keine Aushändigung des neuen EU-Kartenführerscheins.
Beachten Sie bitte als Berufskraftfahrer unabhängig von den Vorschriften über die Verlängerung von Lkw- und Busklassen auch die Vorschriften des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (BKrFQG bzw. BKrFQV). Danach müssen im Abstand von 5 Jahren Weiterbildungen besucht werden. Die Bescheinigungen hierüber müssen Sie dann der Führerscheinstelle einreichen, werden dort geprüft und in Form einer Schlüsselzahl (95) auf Ihren Führerschein vermerkt. Danach können Sie weiter als Lkw- oder Busfahrer im In- und Ausland tätig sein.
Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.
Aus diesem Grund sind grundsätzlich mitzubringen:
- Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mit amtlicher Meldebescheinigung
Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
- ggf. Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten) bei nicht fristgerechter Verlängerung
Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D, DE:
- aktuelles, biometrisches Lichtbild (35 x 45 mm)
- Kopie des aktuellen Führerscheins
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist auf der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
- Ein Gutachten (PMU – medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ist beizubringen, wenn über das 50. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre) und/oder wenn bei Antragstellung die aktuelle Fahrerlaubnis für die Klassen D/D1/DE/D1E abgelaufen ist.
- ggf. Bescheinigung über die Weiterbildung nach § 5 BKrFQG bei gewerblicher Güter- oder Personenbeförderung (bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre)
- ggf. Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten) bei nicht fristgerechter Verlängerung
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
- Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
- 40,00 Euro
- zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
- ggf. zuzüglich 28,60 Euro für Eintragung der Berechtigung für Berufskraftfahrer (Schlüsselzahl 95)
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
- ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis
Die Bearbeitungszeit beträgt:
- ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde)
- ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)
Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie bitte die Verlängerung der Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig, am besten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten!
Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle ist ebenso möglich [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung].
Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Beachten Sie bitte, dass bei der Aushändigung des verlängerten Führerscheins, der alte Führerschein eingezogen werden muss.
- Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis (kein Online-Antrag)
- Antrag auf Erteilung und Verlängerung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (kein Online-Antrag)
(FQN = Berufskraftfahrerqualifikation)
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Führerschein - Bescheinigung über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens
vorläufig nicht digital ausfüllbares PDF
- Information für Berufskraftfahrer - Gegenseitige Anerkennung der Übergangsfristen in der EU (PDF)
- Vollmacht zur Vorlage bei der Führerscheinstelle
- Unterschrift und biometrisches Foto zum Fahrerlaubnisantrag (PDF)
Anschrift
Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh
Direktkontakt
Telefon: | 089 6221-3000 |
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Fax: | 089 6221-3128 |
E-Mail: | fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" |
Öffnungszeiten
Montag | 07:30 - 12:00 Uhr |
---|---|
Dienstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch | 07:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Anfahrt
Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.
Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 17.12.2024. aktualisiert.