Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern

Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen Führerschein eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen.

Wenn Sie gewerblich ein Taxi, einen Mietwagen, einen Pkw im Linienverkehr, bei Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen, sowie einen Krankenkraftwagen fahren wollen, benötigen Sie zusätzlich zu Ihrer allgemeinen Fahrerlaubnis eine gesonderte Fahrerlaubnis, die sog. Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Achtung: Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Beförderung tatsächlich entgeltlicherfolgt. Beispiel: Der Fahrer eines Reisebüros, das seine Kunden als Extraservice mit einem Pkw "kostenlos" zum Flughafen fährt, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, weil dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht, also Werbung für das Reisebüro, steckt.

Der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung bedarf es u.a. nicht für

  • Kraftfahrzeug, mit Ausnahme von Taxi und Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist, sowie
  • Mietwagen, wenn der Kraftfahrzeugführer im Besitz der Klasse D oder D1 ist und der Ort des Betriebssitzes weniger als 50.000 Einwohner hat.

Diese Fahrerlaubnis muss regelmäßig verlängert werden. Dazu muss ein Antrag gestellt werden. Diese Antragstellung sollte 6 Monate vor Ablauf der Befristungerfolgen. Mit der Verlängerung wird ein neuer Führerschein ausgestellt.

Die Voraussetzungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung sind insbesondere

  • der Besitz des EU-Kartenführerscheins (sollten Sie noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Papierführerscheins oder eines ausländischen EU-Scheckkartenführerscheins sein, müssen Sie diesen gleichzeitig umtauschen),
  • der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B [Pkw] (EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder Listenstaat nach Anlage 11) seit mindestens 2 Jahren (Ausnahme: ein Jahr bei Krankenkraftwagen),
  • die Vollendung des 21. Lebensjahres (Ausnahme: 19. Lebensjahr bei Krankenkraftwagen),
  • die Gewähr für die besondere Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen ("Zuverlässigkeit") und
  • die erforderliche geistige und körperliche Eignung.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist in der Regel 5 Jahre gültig und muss rechtzeitig (ca. 6 Monate vor Ablauf) verlängert werden, da nach Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer eine Personenbeförderung nicht mehr erfolgen darf!

Ab dem 02.08.2021 wird die Ortskundeprüfung ersetzt durch den neuen Fachkundenachweis. Der genaue Inhalt und die hierfür zuständige Institution werden derzeit vom Bundesverkehrsministerium noch verhandelt und erst in der Zukunft bestimmt. Der Fachkundenachweis ist dann für die Bereiche Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr erforderlich.

Bis der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis bestimmt wurden, ist die Vorlage des Fachkundenachweises für die erstmalige Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr vorerst nicht erforderlich.

Jedoch wird bei einer erstmaligen Erteilung der o.g. Klassen zur Fahrgastbeförderung, die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nur für drei Jahre erteilt. Gleichzeitig wird die erstmalig erteilte Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit einer auflösenden Bedienung versehen.

Die auflösende Bedienung beinhaltet die Verpflichtung, dass der Inhaber der erstmalig erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und für den gebündelten Bedarfsverkehr, den Fachkundenachweis nachreichen muss, sobald der Inhalt und die zuständige Institution für den Fachkundenachweis von der obersten Landesbehörde bestimmt wurden.

Bei der persönlichen Antragstellung [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] muss der Antragsteller jederzeit in der Lage sein, seine Identität nachzuweisen.

  • Personalausweis (mit aktueller Meldeanschrift) oder Reisepass mitamtlicher Meldebescheinigung

Für einen Erstantrag:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Gutachten (PMU - medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung
  • ab dem 02.08.2021 ist anstatt der Ortskundeprüfung ein Fachkundenachweis vorzulegen (nur für Taxi, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr)
  • Teilnahmebescheinigung "Erste-Hilfe-Kurs" (9 Unterrichtseinheiten), nur bei Krankenkraftwagen 

Für einen Verlängerungsantrag:

  • aktuelles, erweitertes, behördliches Führungszeugnis (ist bei der Wohnsitzgemeinde zu beantragen); bei Zuzug aus dem EU-Ausland: Europäisches Führungszeugnis
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
  • Ein Gutachten (PMU – medizinisch-psychometrische Untersuchung) eines Arbeits- oder Betriebsmediziners oder wahlweise einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung ist beizubringen, wenn der Fahrgastbeförderungsschein über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll und/oder wenn bei Antragstellung der aktuelle Fahrgastbeförderungsschein abgelaufen ist.

Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
Straßenverkehrsgesetz (StVG)

  • bei Ersterteilung: 40,00 Euro
  • bei (fristgerechter) Verlängerung: 32,90 Euro
  • zuzüglich ca. 5,10 Euro Gemeindegebühren
  • zuzüglich 13,00 Euro für erweitertes, behördliches Führungszeugnis
  • ggf. zuzüglich 13,00 Euro für Europäisches Führungszeugnis

Die Bearbeitungszeit beträgt:

  • ca. 10 Wochen (bei Antragstellung vor Ort [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] bzw. per Post oder über die Gemeinde)
  • ca. 4 - 6 Wochen (bei Online-Antragstellung)

Wichtiger Hinweis: Beantragen Sie bitte die Erteilung bzw. Verlängerung der Fahrerlaubnis möglichst frühzeitig, am besten mit einer Vorlaufzeit von 6 Monaten!  

Die Antragstellung sollte online erfolgen (siehe "Online beantragen"). Eine direkte Abgabe des Antrags bei der Führerscheinstelle [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] oder bei der Wohnsitzgemeinde ist ebenso möglich .

Beachten Sie bitte in den Fällen der Verlängerung die rechtzeitige Antragstellung (ca. 6 Monate vor Ablauf)!

Die Abholung des Führerscheins [bitten nutzen Sie hierfür die Online-Terminvereinbarung] kann auch durch schriftlich bevollmächtigte Dritte erfolgen, welche sich jedoch ausweisen müssen.

Die Ortskundeprüfung wird vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München abgenommen. Zur dortigen Terminvereinbarung ist vorab ein sog. Prüfauftrag des Landratsamtes München notwendig. Dieser wird im Rahmen der Antragstellung erteilt und dem Kreisverwaltungsreferat übersandt. Die Gebühren für die Ortskundeprüfung sind beim Landratsamt München zu entrichten.  

Der Fragenkatalog ist auf der Internetseite der Landeshauptstadt München abrufbar (siehe "Externe Links"). Die Musterlösungen können vor Ort in der Führerscheinstelle des Landratsamtes München eingesehen werden (Terminvereinbarung erforderlich). 

Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Führerscheinstelle
Bretonischer Ring 4 (Pavillion 2 - Sirius Office Center)
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: fahrerlaubnis [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Aktuell sind persönliche Vorsprachen in der Führerscheinstelle grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Sie können bei der Führerscheinstelle bequem online einen Termin vereinbaren.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 19.12.2024. aktualisiert.