Fahrzeug abmelden / außer Betrieb setzen

Die Außerbetriebsetzung / Abmeldung Ihres Fahrzeugs können Sie online, per Post oder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle  beantragen.

Für Außerbetriebsetzungen steht Ihnen während der Öffnungszeiten unser Außerbetriebsetzungsschalter zur Verfügung (max. drei Außerbetriebsetzungen pro Antragsteller).

Sie haben die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung / Abmeldung Ihres Fahrzeugs online, per Post oder direkt bei der Kfz-Zulassungsstelle  zu beantragen.

I. Internetbasierte Außerbetriebsetzung

Hierbei besteht für Sie als Fahrzeughalter die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug ohne persönliche Vorsprache bei der Kfz-Zulassungssstelle außer Betrieb zu setzen/abzumelden.

Hierzu müssen Sie allerdings drei Voraussetzungen erfüllen:

  1. Neue Stempelplaketten (Landessiegel) und Zulassungsbescheinigung Teil I
    Ab dem 01.01.2015 werden die Kennzeichen mit neuen Stempelplaketten abgesiegelt und neue Zulassungsbescheinigungen Teil I ausgegeben. Beide Unterlagen sind mit speziellen Sicherheitscodes versehen, die Sie für die Außerbetriebsetzung freilegen müssen.
  2. Zahlungsmöglichkeiten
    Die Gebühren müssen sofort per Kreditkarte oder VPay beglichen werden.

Wichtige Hinweise: 

Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit in der internetbasierten Außerbetriebsetzung, das bestehende Kennzeichen in der internetbasierten Außerbetriebsetzung für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als "Verbleibskennzeichen" zu reservieren.

Ddas Hauptzollamt und die Versicherung werden durch die Zulassungsbehörde von der Außerbetriebsetzung informiert.

II. Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Post

Sie können die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges auch per Post  beantragen.

Bitte senden Sie uns hierzu folgende Unterlagen:

  • Schriftlichen Antrag
  • Original-Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein
  • Kennzeichenschild(-er).

Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises wird noch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.
Wir empfehlen den versicherten Versand (z. B. Einschreiben).

Hinweis: Eine Rücksendung der entwerteten Kennzeichenschild(-er) erfolgt nicht.

 

III. Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle

Sie können jedoch auch weiterhin bei allen deutschen Zulassungsstellen die Außerbetriebsetzung/Abmeldung Ihres Fahrzeugs vorort persönlich oder durch einen Dritten beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis oder Pass des Vorsprechenden

Bei Vorlage eines Verwertungsnachweises wird noch zusätzlich die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) benötigt.

 

IV. Allgemeines

Bei jeder Abmeldung/Außerbetriebsetzung von M1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Personenbeförderung) und N1-Fahrzeugen (Fahrzeuge zur Güterbeförderung) ist vom Halter oder Eigentümer  

  • eine Verbleibserklärung (Entsorgung im Ausland, wird nicht als Abfall entsorgt usw.)
    oder 
  • ein Verwertungsnachweis (wenn es gemäß Altfahrzeugverordnung einem Verwertungsbetrieb überlassen wird)

abzugeben. Die Verbleibserklärung kann vorort mündlich abgegeben werden.

Ist das Fahrzeug in zugelassenem Zustand bereits ins Ausland verbracht, sind die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) sowie Kennzeichenschilder vorzulegen. Ersatzweise gilt eine Bescheinigung der ausländischen Behörde in deutscher Sprache, dass die Papiere eingezogen und die Kennzeichen entstempelt wurden.

Falls Sie Ihr außer Betrieb gesetztes Fahrzeug nachträglich durch einen Verwertungsbetrieb verwerten lassen, kann dies der Zulassungsbehörde durch einen Verwertungsnachweis und Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II angezeigt werden.

Wichtige Hinweise: 

Das Fahrzeug darf während der außer Betrieb gesetzten Zeit nicht auf öffentlichem Grund stehen und nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als "Verbleibskennzeichen" zu reservieren. Die Reservierung ist kostenpflichtig und kann nur am Tag der Außerbetriebsetzung, schriftlich bei der kennzeichenführenden Zulassungsbehörde gestellt werden. Das Kennzeichen wird dann befristet reserviert.

Wollen Sie das bisherige Kennzeichen auf Ihr neues Fahrzeug übernehmen?
Senden Sie bitte vor Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges eine Email an kfz-zulassung@lra-m.bayern.de in der Sie unter Angabe des Kennzeichens sowie Name, Anschrift des Halters mitteilen, dass Sie das bisherige Kennzeichen für Ihr neues Fahrzeug reservieren/verwenden möchte. In der Regel wird unverbindlich die Reservierung als Mitnahmekennzeichen, auf den bisherigen Fahrzeughalter, für 60 Tage gewährt – eine schriftliche Bestätigung erhalten Sie nicht.

Die Email ist entbehrlich sofern die Außerbetriebsetzung bei der Zulassungsstelle München-Land in Grasbrunn durchgeführt wird. Hier können Sie den Antrag am Schalter stellen.

Das Hauptzollamt und die Versicherung werden durch die Zulassungsbehörde von der Außerbetriebsetzung informiert.

Wichtige Informationen für Zulassungsdienste und Kfz-Händler:

Werden Außerbetriebsetzungen an unserem Händlerschalter beantragt, müssen Sie vorab das unten beigefügte Antragsformular ausfüllen. Ansonsten kann Ihre Außerbetriebsetzung nicht bearbeitet werden.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschild(er)
  • Personalausweis oder Pass des Vorsprechenden

 

  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

ab 15,90 €

online nur 3,55 €
persönlich/per Post ab: 16,50 €

Sie können die Außerbetriebsetzung bei uns melden:

  • online
  • persönlich
  • durch Dritte
  • per Post, hierbei ist die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) im Original erforderlich

Bei einer Abwicklung per Post werden die Kennzeichenschilder nicht zurück gesandt.

Sie können Ihr Fahrzeug online außer Betrieb setzen. Hierfür benötigen Sie keine Anmeldung beim Bürgerservicekonto. Die Kosten für eine Online-Außerbetriebsetzung belaufen sich auf nur 3,55 € (anstatt bei Vorsprache Zulassungsstelle 16,50 €). Einzige Voraussetzung das Fahrzeug wurde nach 01.01.2015 in Verkehr gebracht.

Wichtige Hinweise:

  • Bei jeder Außerbetriebsetzung wird das bisherige Kennzeichen wieder frei. Beachten Sie bitte, dass das bisher zugeteilte Kennzeichen sofort bei der Außerbetriebsetzung entfällt. Es besteht die Möglichkeit, das bestehende Kennzeichen für eine spätere Wiederinbetriebnahme (selbes Fahrzeug auf selben Halter), als "Verbleibskennzeichen" zu reservieren.
  • Diesen Online-Service können nur Fahrzeughalter nutzen, deren Fahrzeug beim Landratsamt München zugelassen ist.
    Auswärtige Kennzeichen (unter anderem auch Fahrzeuge, die im Zuge der erweiterten Zuständigkeit beim Landratsamt München zugelassen wurden) können nicht über dieses Portal außer Betrieb gesetzt werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Als Datum der Außerbetriebsetzung gilt der Tag der abschließenden Bearbeitung durch die Zulassungsbehörde. Die abschließende Bearbeitung kann bei Wochenenden bzw. bei aufeinander folgenden Feiertagen mehrere Tage in Anspruch nehmen.

Anschrift

Landratsamt München
Außenstelle Kfz-Zulassungsstelle
Bretonischer Ring 1
85630 Grasbrunn-Neukeferloh

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-3000
Fax: 089 6221-3128
E-Mail: kfz-zulassung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

Öffnungszeiten

Montag07:30 - 12:00 Uhr
Dienstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag07:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag07:30 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Hinweis: Eingeschränkte Parkmöglichkeiten
    Es stehen derzeit aufgrund einer Asylbewerberunterkunft Parkmöglichkeiten nur in eingeschränkter Anzahl zur Verfügung.

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 25.11.2024. aktualisiert.