Jagdschein beantragen

Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Zusätzlich ist die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Die Jagdschein-Verlängerungen können aufgrund der Ausnahmesituation derzeit per Post erfolgen. Hierzu bitten wir Sie uns das Antragsformular, den Jagdschein, sowie die Versicherungsbestätigung per Post zuzuschicken. Von einer persönlichen Vorsprache im Landratsamt bitten wir abzusehen.

Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen, diesen bei Ausübung der Jagd mit sich führen und auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen.

Voraussetzungen für die Erteilung eines Jagdscheines sind:

  • jagdrechtliche / waffenrechtliche Zuverlässigkeit sowie persönliche Eignung
  • bestandene deutsche (bzw. anerkannte ausländische) Jägerprüfung
  • sowie ggf. Falknerprüfung
  • abgeschlossene Jagdhaftpflichversicherung
    (Mindest-Deckungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden sowie mindestens 50.000 Euro für Sachschäden)

Sowohl der Jagd- als auch der Falknerjagdschein werden als Jahresjagdschein für ein oder drei Jagdjahre (1. April bis 31. März) oder als Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage erteilt. Diese berechtigen zur Ausübung der Jagd im Bundesgebiet. Der Jagdschein ermöglicht zudem den Erwerb von Jagdwaffen. Für die Ausübung der Jagd ist neben dem Jagd- bzw. Falknerjagdschein noch die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.

Personen, die das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden.

bei Erstausstellung:

  • Jägerprüfungszeugnis im Original (Hinweis: Bundesbürger benötigen grundsätzlich eine deutsche Jägerprüfung)
  • ggf. Falknerprüfungszeugnis im Original
  • 2 Passbilder aus neuerer Zeit (nicht zwingend biometrisch)
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
  • evtl. Nachweis bezüglich Gebührenermäßigung

bei Verlängerung:

  • Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
  • vorhandenes Jagdscheinheft
  • evtl. Nachweis bezüglich Gebührenermäßigung

bei Neuausstellung:

  • 2 Passbilder aus neuerer Zeit (nicht zwingend biometrisch)
  • Bestätigung über das Vorliegen einer Jagdhaftpflichtversicherung, die den beantragten Geltungszeitraum des Jagdscheines abdeckt
  • evtl. Nachweis bezüglich Gebührenermäßigung

bei Verlust/Diebstahl:

  • entsprechende Anzeige der örtlichen Polizeiinspektion
  • 1 Passbild aus neuerer Zeit (nicht zwingend biometrisch)

§§ 15-17 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
§§ 5-6 Waffengesetz (WaffG)

Die Kosten für die Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines setzen sich aus einer Verwaltungsgebühr und einer Jagdabgabe zusammen.

Dreijahresjagdschein:
150,00 Euro  (90,00 Euro Gebühr und 60,00 Euro Jagdabgabe)

Jahresjagdschein:
60,00 Euro (40,00 Euro Gebühr und 20,00 Euro Jagdabgabe)

Tagesjagdschein:
15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)

Jugendjagdschein:
37,50 Euro  (25,00 Euro Gebühr und 12,50 Euro Jagdabgabe)

Falknerdreijahresjagdschein:
40,00 Euro (25,00 Euro Gebühr und 15,00 Euro Jagdabgabe)

Falknerjahresjagdschein:
15,00 Euro (10,00 Euro Gebühr und 5,00 Euro Jagdabgabe)

Falknertagesjagdschein:
7,50 Euro (5,00 Euro Gebühr und 2,50 Euro Jagdabgabe)

Jagdschein-Zweitschrift:
20,00 Euro (Gebühr)

Der fällige Gesamtbetrag kann an der Kasse bar, aber auch per EC-Karte entrichtet werden.

Grundsätzlich müssen Sie zur Ausstellung als auch zur Verlängerung des Jagdscheines persönlich im Landratsamt München vorsprechen. Sollte es Ihnen jedoch nicht möglich sein, zu den allgemeinen Öffnungszeiten vorbeizukommen, so kann ggf. auch ein separater Vorsprachetermin vorab telefonisch vereinbart werden.

Da die Jäger und Waffenbesitzer routinemäßig einer Zuverlässigkeitsüberprüfung unterzogen werden, ist es angebracht, dass Sie bei

  • Erstausstellung
  • Zuzug in den Landkreis München oder
  • wenn der Jagdschein nicht fortlaufend verlängert wurde

zunächst Ihr Antragsbegehren per E-Mail oder durch faxen des ausgefüllten Antragsformulars ankündigen, da die jagd-/waffenrechtliche Zuverlässigkeitsüberprüfung bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen kann.

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Frau Wildberger
Ansprechpartnerin

Telefon:

089 / 6221-2107

Fax:

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Bereich:

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Anschrift

Landratsamt München
Fachbereich 4.2.1 - Brand- und Katastrophenschutz, Sicherheitsrecht
Mariahilfplatz 17
81541 München

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Telefon: 089 6221-0
Fax: 089 6221-2482
E-Mail: jagdrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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Dienstag08:00 - 12:00 Uhr
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Freitag08:00 - 12:00 Uhr

Anfahrt

    Anfahrtsbeschreibung

    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 29.11.2024. aktualisiert.