Nutztierhaltung anmelden

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere registrieren lassen bzw. ihren Betrieb anzeigen.

Neben Landwirten müssen auch Privatpersonen mit einer sogenannten Hobby-Nutztierhaltung ihre Tiere beim Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg registrieren lassen. Zudem ist als nächster Schritt die Anmeldung beim Veterinäramt unter Angabe der Betriebsnummer (Registernummer nach der Viehverkehrsverordnung) und - soweit die Tierart bei der Bayerischen Tierseuchenkasse meldepflichtig ist - auch unter Angabe der Tierseuchenkassennummer verpflichtend.

Registrierungspflichtig sind neben den klassischen Nutztieren wie Rindern, Schweinen und Schafen auch Ziegen, Pferde, Esel und sonstige Equiden (Einhufer) sowie Geflügel wie Enten, Gänse, Hühner, Fasane, Laufvögel, Perlhühner, Rebhühner, Truthühner, Tauben und Wachteln. Ferner müssen auch Halter von Gehegewild, Kameliden und allen anderen Klauentiere, die nicht in § 26 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV) aufgeführt werden, ihren Betrieb anzeigen.

Daneben sind auch die Bienenhaltung, die Nutzfischhaltung und die Aquakultur mit Gewässeranbindung anzeigepflichtig.

Sie können diese Leistung auch online beantragen.

  • § 26 und § 45 Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung, ViehVerkV)
  • § 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)

Aufgrund häufiger Außendiensttermine der Amtstierärzte ist eine telefonische Kontaktaufnahme im Vorfeld sinnvoll.

Anschrift

Landratsamt München
Referat 4.5 - Veterinäramt
Mariahilfplatz 17
81541 München

Direktkontakt

Telefon: 089 6221-2375 oder -2374
Fax: 089 6221-2810
E-Mail: vetamt [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben"

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    Diese Dienstleistungsbeschreibung wurde am 31.01.2024. aktualisiert.