Kontakt

Zuständigkeit

Das Landratsamt München ist ausschließlich für die Gemeinden und Städte im Landkreis München zuständig. Wenn Sie in der Stadt München wohnen, wenden Sie sich bitte an die Stadt München.


Standorte und Öffnungszeiten

Unter Standorte und Öffnungszeiten finden Sie alle Kontaktinformationen zu unseren einzelnen Standorten mit Anschrift, Öffnungszeiten, telefonischer Erreichbarkeit und Anfahrtsbeschreibung.


Wollen Sie eine Beschwerden einreichen?

Um Beschwerden über Gewerbebetriebe hinsichtlich Lärms, Geräuschen, Geruchs, Luftverunreinigungen, Erschütterungen, Lichts oder Ähnlichem einzureichen, nutzen Sie bitte die Dienstleistung Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen.


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