Duales Studium Öffentliches Recht (LL.B.)
In Kooperation mit der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in München
(www.fom.de) bieten wir jeweils zum 1. September das duale Studium Bachelor of Laws - Öffentliches Recht (LL.B.) an. Es handelt sich um ein rechtswissenschaftliches Studium, das um verwaltungsrechtliche und betriebswirtschaftliche Module ergänzt wird und drei Jahre (sechs Semester) dauert.
Während Deines Studiums erfolgt eine intensive Betreuung durch Deine/n hauptamtliche/n Ausbilder/in.
Im Rahmen der Praxisphasen lernst Du, Deine im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse im Bereich Recht und Verwaltung in die Praxis umzusetzen. Daneben steht der dienstleistungsorientierte Umgang mit unseren Bürgerinnen und Bürgern im Fokus. Insgesamt absolvierst Du während Deiner Studienzeit acht Praktika in unterschiedlichen Organisationseinheiten am Landratsamt München, z. B. im Bereich
- Personal und Organisation
- Bauen und Umweltschutz, Verbraucherschutz, Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht
- Sozialhilfe, Allgemeine Jugend- und Familienhilfe
- Finanzen.
Vor Ort wirst Du von einer praktischen Ausbilderin bzw. einem praktischen Ausbilder angeleitet und betreut. Parallel besteht ein regelmäßiger Kontakt zu Deiner/Deinem hauptamtlichen Ausbilder/in. Sie/Er unterstützt Dich bei allen Fragen rund um das Studium und organisiert u. a. Zusatzunterricht, Seminare oder Projekte.
Das Studium findet an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management in München an zwei Arbeitstagen pro Woche statt. Neben juristischen Studieninhalten, wie z. B. Staats-, Verfassungs- und Europarecht, Bürgerliches Recht, Kommunalrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht, Tarif- und Beamtenrecht, liegt ein Schwerpunkt auch im Bereich der Wirtschaftswissenschaften im Kontext zur öffentlichen Verwaltung. Des Weiteren wird auf die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen Wert gelegt.
Dual Studierende erhalten aktuell in allen Studienjahren gleichbleibend 1.400 €.
Darüber hinaus gewähren wir monatlich eine Münchenzulage i.H.v. ca. ca. 160,00 € brutto und erstatten zudem die Kosten für das MVV-Jahresabo (Deutschlandticket in Form des Bayerischen Ermäßigungstickets).
Darüber hinaus übernimmt der Landkreis München alle an der FOM anfallenden Studiengebühren und die Kosten für die im Studium erforderlichen Gesetzestexte.
Wir bilden bedarfsorientiert aus. Das bedeutet, dass wir bei zufriedenstellenden theoretischen und praktischen Leistungen und nach bestandenem Studium grundsätzlich alle dual Studierenden im Studiengang Öffentliches Recht (LL.B.) (m/w/d) in ein Beschäftigtenverhältnis übernehmen. Der Einstieg nach erfolgreicher Beendigung des Studiums erfolgt auf Stellen der Entgeltgruppe 9b (3.566,89 € brutto in Stufe 1) oder 9c (3.787,84 € brutto in Stufe 1) TVöD.
Als Beschäftigter (m/w/d) der 3. Qualifikationsebene beim Landratsamt München kannst Du sehr vielfältige und verantwortungsvolle Aufgaben wahrnehmen. Die Einsatzbereiche liegen zu Beginn Deiner beruflichen Laufbahn meist in sachbearbeitenden Tätigkeiten, insbesondere mit rechtlich geprägten Aufgabenstellungen. Darüber hinaus ist im weiteren Verlauf Deiner Karriere auch die Übernahme einer Führungsposition möglich.
Personalentwicklung wird beim Landratsamt München groß geschrieben. Daher hast Du durch die Teilnahme an Seminaren und Fortbildungen zahlreiche Möglichkeiten, Deine Kompetenzen auszubauen und Fachkenntnisse zu vertiefen oder zu erlernen.
Für das duale Studium im Studiengang Öffentliches Recht (LL.B) (m/w/d) müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Fachhochschulreife, allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder ein gleichwertiger Schulabschluss
- Gute Note in den Fächern Deutsch, Wirtschaft / Recht und Sozialkunde
- Gute und sichere Deutschkenntnisse, mindestens Sprachniveau C1
- Interesse am Umgang mit Gesetzen und rechtlichen Sachverhalten
- Freude an einer eigenverantwortlichen, dienstleistungsorientierten Tätigkeit in der Kommunalverwaltung
- Kommunikationsfähigkeit, Team- und Kooperationsfähigkeit
- Lernbereitschaft, Engagement und Verantwortungsbereitschaft sowie die Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten
Übernahme der Studiengebühren
Der Landkreis München trägt und entrichtet die Studiengebühren für das Studium des Studiengangs Bachelor of Laws - Öffentliches Recht (LL.B.) an der FOM.
Rückzahlungsverpflichtung bei Ausscheiden
Wird das Studium aus einem von der/dem Studierenden zu vertretenden Grund vorzeitig abgebrochen oder das Studium aus einem von ihr/ihm zu vertretenden Grund nicht erfolgreich abgeschlossen, sind dem Landkreis München die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium in Höhe von 75 % der Gesamtkosten zu erstatten.
Darüber hinaus ist die bis zu diesem Zeitpunkt gewährte, auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung von der/dem Studierenden zu erstatten.
Rückzahlungsverpflichtung bei vorzeitigem Ausscheiden nach Abschluss des Studiums
Scheidet die/der Studierende vor Ablauf von fünf Jahren nach erfolgreichem Abschluss des Studiums bei einer Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis mit dem Landkreis München aus, sind von ihr/ihm die Kosten der Studien- und Prüfungsgebühr für das Studium in Höhe von 75 % der Gesamtkosten zurückzuzahlen.
Darüber hinaus ist die auf den theoretischen Anteil des Studiums anteilig anfallende Vergütung zurückzuzahlen.