Dipl. Verwaltungswirt (m/w/d)

Die Stellenausschreibung und den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie unter Stellenangebote.

1. Bewerbung

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zentral über den Bayerischen Landespersonalausschuss (LPA). Bitte bewerben Sie sich online über die Internetseite des LPA.

Wichtig: Im Online-Antrag muss die Ausbildungsrichtung „Ausbildung: Diplom- Verwaltungswirt/in in der Kommunalverwaltung (m/w/d) - Arbeitsort: Landkreis München“ angegeben werden. Ansonsten erhalten wir keine Nachricht über die Anmeldung für eine Einstellung bei uns. Das Einsenden von Bewerbungsunterlagen direkt beim Landkreis München ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht erforderlich.

2. Auswahlverfahren beim Landespersonalausschuss

Mit der Bewerbung erfolgt die Anmeldung zu einem zentralen Auswahlverfahren. Die schriftliche Auswahlprüfung wird bayernweit an rund 100 Orten durchgeführt. In dem Test werden verschiedene Themengebiete abgefragt, auf welche man sich mit verschiedenen Büchern/Internetseiten vorbereiten kann.

3. Bewertung

Die Bewertung der Aufgabe erfolgt mit Punkten. Die erreichte Gesamtpunktzahl wird in eine Zwanzigstelnote (z.B. 2,00; 2,05; 2,10; 2,15) umgerechnet.

Aus dieser Prüfungsnote und den Schulnoten Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen wird eine Gesamtnote gebildet. Dabei fließen die Deutschnote in einfacher Gewichtung und die Note aus Mathematik/Rechnungswesen in dreifacher Gewichtung ein. Bei der Ermittlung der Gesamtnote hat die Prüfungsnote zweifaches Gewicht, der Schulnotenschnitt einfaches Gewicht.

Die Gesamtnote stellt das von Ihnen erzielte Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens dar. Aufgrund der Gesamtnoten aller Bewerberinnen und Bewerber wird eine Rangliste mit Platzziffern gebildet.

4. Aufforderung zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen

Nach Durchführung des Auswahlverfahrens übermittelt uns der Landespersonalausschuss die Daten der Personen, die sich für den Landkreis München beworben haben und am Auswahltest im Oktober teilgenommen haben. Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer erhält von uns aufgrund dieser Meldung ein Schreiben mit der Aufforderung, seine vollständigen Bewerbungsunterlagen bei uns per E-Mail innerhalb einer Frist einzureichen.

Im weiteren Verfahren wird grundsätzlich nur berücksichtigt, wer fristgerecht seine vollständigen Bewerbungsunterlagen

  • Lebenslauf
  • Das letzte / aktuellste Schulzeugnis, sowie - falls bereits vorhanden - das Abschlusszeugnis
  • Praktikums- oder Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)
  • Gerne kannst Du Deine Bewerbung auch um ein Anschreiben ergänzen

einreicht. Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Schulabschluss müssen zudem ihre Zeugnisse in deutscher Übersetzung sowie eine Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses in Deutschland vorlegen.

5. Vorauswahl

Die im Auswahlverfahren erzielte Gesamtnote samt Platzziffer (s. o. Bewertung) wird dem Landkreis München meist Anfang Dezember mitgeteilt.

Die von Ihnen erreichte Platzziffer bestimmt, ob eine Einladung möglich ist, d.h. je besser die Platzziffer, desto höher sind Ihre Chancen auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.

Hinweis: Eine Einladung erfolgt jedoch nur, wenn Sie auf unsere schriftliche Aufforderung, Ihre Bewerbungsunterlagen einzureichen, fristgerecht reagiert haben (s. Nr. 4).

6. Vorstellungsgespräch

Sollten Sie aufgrund der Vorauswahl zum engsten Bewerberkreis gehören, erhalten Sie von uns spätestens eine Woche im Voraus eine Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch. Dieses findet vor einer kleinen Vorstellungskommission statt. Diese besteht meist aus der bzw. dem zuständigen hauptamtlichen Ausbilder/in bzw. ihrer bzw. seiner  Vertretung, und häufig aus einem Mitglied des Personalrats oder der Schwerbehindertenvertretung des Landratsamts München.

Das Vorstellungsgespräch ist ein Einzelgespräch und dauert ca. 45 Minuten. Sie erhalten im Anschreiben den Auftrag, eine Präsentation vorzubereiten, im Anschluss folgt ein Interview mit Fragen über den Arbeitgeber, das angestrebte Studium und situativen Fällen, wie Sie Ihnen im Studium begegnen können. Auch eine schriftliche Aufgabe, z.B. die Lösung eines kleinen rechtlichen Falles oder eine fachliche Präsentation sind denkbar. Zum Abschluss haben Sie die Möglichkeit, Fragen an uns zu stellen und Sie bekommen einen Ausblick über das weitere Verfahren.

Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können bzw. haben kein Interesse mehr an einem Ausbildungsplatz bei uns haben, bitten wir Sie unbedingt zeitnah um Information!

7. Entscheidung

Konnten Sie im Gespräch von Ihrer Eignung für das Studium überzeugen, erhalten Sie von uns zeitnah eine positive Rückmeldung. Die endgültige Zusage können wir Ihnen jedoch erst geben, wenn alle Vorstellungsgespräche abgeschlossen sind, das Ergebnis dokumentiert wurde und die Interessensvertretungen, insbesondere der Personalrat, eingebunden wurde. Denn dieser ist bei einer Einstellung mitbestimmungspflichtig.

Anschließend erhalten Sie von uns eine schriftliche Zusage. Wenn Sie sich im engeren Bewerberfeld befinden, andere Kandidatinnen und Kandidaten aber noch besser geeignet waren, merken wir Sie auf der Warteliste vor. Erfahrungsgemäß ziehen immer wieder Kandidatinnen und Kandidaten, denen wir eine Zusage erteilt haben, ihre Bewerbung zurück, so dass vorgemerkte Bewerberinnen und Bewerber häufig nachrücken können.

Konnten Sie Ihre Eignung für das Studium nicht im erforderlichen Maße unter Bewies stellen, erhalten Sie eine Absage.