Richtlinien

Seit 01.01.2018 gilt die "Allgemeine Richtlinie für institutionelle Förderungen des Landkreises München im Förderbereich Soziales". Mit dieser Förderrichtlinie hat der Landkreis wesentliche Eckpunkte für die Beantragung und Umsetzung einer Förderung durch den Landkreis München festgelegt. Sie liegt den einzelnen Richtlinien der Fachbereiche zu Grunde.

Wenn Sie planen, innovative Projekte oder Angebote durch den Landkreis finanzieren zu lassen, dann lesen Sie sich die Richtlinie bitte genau durch.