Hilfen für Kinder, Jugend und Familie

Im Landkreis München leben viele Kinder und Jugendliche.
Manchmal brauchen Eltern Hilfe bei der Erziehung.

Lassen Sie sich im Landratsamt beraten!
Wir sagen Ihnen, welche Hilfen es gibt.

Auch andere Einrichtungen bieten Beratung an.

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Beratung und Hilfen

Klicken Sie im Internet auf die Seite Beratung und Hilfen.

Oder klicken Sie auf diese Adresse: www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/

 

Hier finden Sie die Adressen von verschiedenen Beratungs-Stellen.
Es gibt zum Beispiel Beratungs-Stellen für Schwangere.

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Ein Kind in die Familie aufnehmen

Das Landratsamt hilft Ihnen, wenn Sie ein Kind adoptieren wollen.
Adoptieren heißt: Ein fremdes Kind in die Familie aufnehmen.

Eltern von einem adoptierten Kind haben Rechte und Pflichten.
Die gleichen Rechte und Pflichten wie echte Eltern.
Man kann auch sagen: Sie sind vor dem Gesetz gleichgestellt.

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Beratungs-Stelle für Schwangere und Eltern mit kleinen Kindern

Sind Sie schwanger?
Oder haben Sie gerade ein Kind bekommen?

Dann ist unsere Beratungs-Stelle AndErl für Sie da.

Klicken Sie auf diese Adresse: www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/fruehe-hilfen-anderl/

Hier steht, welche Hilfen es für Sie gibt.

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Frühe Hilfen für Schwangere und Eltern von kleinen Kindern

Der Landkreis München möchte Sie unterstützen.

Wir bieten Hilfen an

  • wenn Sie schwanger sind
  • wenn Sie ein Kind bis 3 Jahre haben

Welche Hilfen gibt es?

Wir beraten und unterstützen Sie.

Zum Beispiel bei Fragen zu

  • Pflege
  • Ernährung
  • Erziehung

Wir bieten Ihnen auch Familien-Pflege an.
Familien-Pflege unterstützt Familien.
Zum Beispiel wenn ein Eltern-Teil krank ist.
Die Familien-Pflege übernimmt dann zum Beispiel Aufgaben im Haushalt.

Wir haben noch mehr Angebote für Sie.
Wir beraten Sie im Landratsamt.
Wir beraten Sie auch zu Hause.
Die Angebote kosten kein Geld.

Hilfen für die Erziehung

Haben Sie Fragen zum Thema Erziehung?
Besuchen Sie unsere Beratungs-Stelle im Landratsamt.

Die Abteilung heißt: Allgemeine Jugend-Hilfe und Familien-Hilfe.

Es gibt viele Angebote.
Zum Beispiel:

  • Sie können sich beraten lassen
  • Sie können eine Betreuungs-Hilfe bekommen
  • Sie können Ihr Kind in eine Tages-Gruppe bringen
  • Sie können sich über betreutes Wohnen informieren

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Erziehungs-Beistand

Manchmal sind die Probleme zu groß.
Die Eltern schaffen es nicht mehr alleine.
Zum Beispiel wenn Jugendliche Drogen nehmen.
Oder wenn Kinder ständig Schwierigkeiten haben und mit niemandem zurechtkommen.

Dann können Eltern einen Erziehungs-Beistand anfordern.
Ein Erziehungs-Beistand unterstützt das Kind oder den Jugendlichen.
Zum Beispiel durch Gespräche.

Die Betreuung geht über einen langen Zeitraum.

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Vollzeit-Pflege

Manchmal ist es besser, wenn ein Kind in einer Pflege-Familie wohnt.
Es wird dann von Pflege-Eltern erzogen.

Das kann für eine kurze Zeit sein.
Es kann aber auch für mehrere Jahre sein.

Haben Sie Fragen zur Vollzeit-Pflege?
Lassen Sie sich vom Pflege-Kinder-Dienst beraten.

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Eltern-Beratung und Jugend-Beratung

Die Eltern-Beratung und Jugend-Beratung unterstützt Sie.
Zum Beispiel bei diesen Fragen:

  • Entwickelt sich Ihr Kind richtig?
  • Sind sie krank geworden und schaffen Sie die Erziehung nicht mehr alleine?
  • Ist Ihr Kind oft traurig oder verzweifelt?
  • Gibt es Streit in der Familie?
  • Wissen Sie keinen Ausweg mehr?

Lassen Sie sich einen Termin geben.
Wir beraten Sie.
Die Beratung kostet kein Geld.

Was Sie uns sagen, ist vertraulich.
Das heißt: Wir geben keine Informationen über Sie weiter.

Wir beraten Sie in unserem Büro in Riem
oder an anderen Orten.
Zum Beispiel in Haar oder Kirchheim.

Die Adresse der Eltern-Beratung und Jugend-Beratung ist

Beratungs-Stelle Eltern, Kinder und Jugendliche des Landkreises München
Joseph-Wild-Straße 20
3. Stock
81829 München

Klicken Sie auf diese Adresse:
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/beratungsstelle-fuer-eltern-kinder-und-jugendliche/

Es gibt noch mehr Beratungs-Stellen.
Klicken Sie auf diese Adresse:
www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales/kinder-jugend-und-familie/beratung-und-hilfen/weitere-beratungsstellen/
Hier stehen die Adressen von unseren anderen Beratungs-Stellen.

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Familien-Stützpunkte

Im Landkreis München gibt es viele Familien-Stützpunkte.
In Familien-Stützpunkten können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel über Hilfs-Angebote in Ihrer Nähe.
Sie können dort auch andere Eltern treffen und mit ihnen reden.

Oder Sie besuchen mit Ihrem Kind eine Baby-Spiel-Gruppe.
Es gibt viele Angebote.

Lassen Sie sich beraten.

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Familien-Zentren

Im Landkreis München gibt es viele Familien-Zentren.
In den Familien-Zentren gibt es viele Angebote für Familien.

Zum Beispiel gibt es Kurse für Eltern.
Und es gibt Kurse für Kinder.  
Es gibt auch Eltern-Cafés.

Hier können Sie andere Menschen kennen lernen.

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Jugend-Schutz

Kinder und Jugendliche haben Rechte.
Zum Beispiel haben sie das Recht:

  • beschützt zu werden und 
  • gefördert zu werden

Diese Rechte sollen durchgesetzt werden.
Niemand soll gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen verstoßen.

Dafür gibt es den Jugend-Schutz.

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Jugend-Gerichts-Hilfe

Jugendliche brauchen Beratung und Schutz.

Zum Beispiel wenn sie gegen das Gesetz verstoßen haben.
Die Jugend-Gerichts-Hilfe unterstützt die Jugendlichen:

  • sie ist bei den Gerichts-Verhandlungen dabei
  • sie vertritt die Interessen der jungen Menschen
  • sie versucht, eine gute Lösung zu finden

Zum Beispiel versucht sie, zwischen Täter und Opfer zu vermitteln.

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Kinder-Schutz

Kinder brauchen ganz besonders viel Schutz.
Nicht nur die Eltern müssen ihre Kinder beschützen.
Sondern wir alle müssen es tun.

Kennen Sie ein Kind, das vernachlässigt wird?
Oder ein Kind, das vielleicht missbraucht wird?

Dann rufen Sie beim Kreis-Jugend-Amt an.
Melden Sie Ihre Beobachtung.
Wir beraten Sie.
Und wir kümmern uns um das Kind.

Soll Ihr Name nicht genannt werden?
Das ist kein Problem.
Wir sagen Ihren Namen nicht weiter.

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Unterhalt für das Kind

Viele Eltern sind getrennt oder geschieden.
Das Kind lebt dann zum Beispiel bei der Mutter.
Der Vater muss für das Kind Geld zahlen.
Zum Beispiel für Essen und Kleidung.
Das nennt man Unterhalt.

Haben Sie Fragen zum Thema Unterhalt?
Oder haben sie Fragen zum Sorge-Recht?
Rufen Sie uns an.

Das Kreis-Jugend-Amt München unterstützt Sie.

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Ein Beistand für das Kind

Erziehen Sie Ihr Kind allein?
Zahlt der Vater von Ihrem Kind keinen Unterhalt?
Bestreitet er sogar, dass er der Vater ist?

Dann können Sie eine Beistand-Schaft beantragen.

Beistand-Schaft bedeutet:
Das Jugend-Amt vertritt die Interessen von Ihrem Kind.

Zum Beispiel sorgt das Jugend-Amt dafür, dass der Vater Unterhalt zahlt.

Es kann auch dafür sorgen, dass der Vater beim Arzt einen Test machen muss.
Mit dem Test kann man beweisen, dass er der Vater von dem Kind ist.

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Unterhalts-Vorschuss

Erziehen Sie Ihr Kind allein?
Zahlt der Vater von Ihrem Kind keinen Unterhalt?
Oder sind Sie allein-erziehender Vater?
Und die Mutter von Ihrem Kind zahlt keinen Unterhalt?
Oder zu wenig Unterhalt?

Dann können Sie einen Unterhalts-Vorschuss beantragen.
Der Staat zahlt den Unterhalts-Vorschuss,
damit Ihr Kind genug Geld zum Leben hat.

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Beratung für Männer

Manche Männer sind gewalttätig.

Zum Beispiel schlagen sie ihren Partner oder ihre Partnerin.
Oder sie werden laut und beschimpfen sie.

Diese Männer können sich beraten lassen.

Die Beratung hilft ihnen dabei, sich zu ändern.

Bei der Beratung lernen sie

  • schlagen und schimpfen ist schlecht
  • Probleme kann man anders lösen

Die Beratung kostet kein Geld.

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Beratung bei Trennung und Scheidung

Manchmal trennen sich Eltern.
Dann gibt es viele Fragen.

Zum Beispiel:

  • Sollen beide Eltern das Sorge-Recht haben?
  • Oder soll nur ein Eltern-Teil das Sorge-Recht haben?
  • Welche Besuchs-Zeiten soll es geben?

Das Kreis-Jugend-Amt bietet Beratung an.

Die Eltern werden unterstützt, damit sie zusammen eine gute Lösung finden.

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Weitere Beratungs-Stellen für Eltern und Kinder

Im Land-Kreis München gibt es noch mehr Beratungs-Stellen

  • für Eltern
  • für Kinder
  • für Jugendliche

Rufen Sie an.
Vereinbaren Sie einen Termin.

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Kinder-Betreuung

Im Landkreis München gibt es viele Einrichtungen für Kinder.
Zum Beispiel Kinder-Krippen für ganz kleine Kinder.
Oder Kinder-Gärten für etwas ältere Kinder.

Es gibt auch Ganztags-Schulen.
In Ganztags-Schulen werden die Kinder den ganzen Tag betreut.
Sie können dort auch zu Mittag essen und ihre Hausaufgaben machen.

Möchten Sie Ihr Kind in einer Einrichtung anmelden?

Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.
Oder fragen Sie bei Ihrer Stadt nach, ob ein Platz frei ist.

Welche Einrichtungen gibt es in der Nähe?

Klicken Sie auf diese Adresse: www.landkreis-muenchen.de/themen/familie-und-soziales/kinder-jugend-und-familie/kindertagesbetreuung/kindertageseinrichtungen/

Hier finden Sie die passende Einrichtung für Ihr Kind.
Die Seite ist in schwerer Sprache.

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Zuschuss für die Betreuung

Kinder-Betreuung kostet Geld.
Zum Beispiel kostet ein Platz im Kinder-Garten Geld.

Manche Eltern können sich das nicht leisten.
Zum Beispiel wenn sie arbeitslos sind.

Diese Eltern können einen Zuschuss beantragen.
Dann müssen sie weniger Geld zahlen.
Oder sie müssen gar kein Geld zahlen.

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Tages-Eltern

Kinder müssen nicht in den Kinder-Garten gehen.
Sie können auch von einer Tages-Mutter betreut werden.
Oder von einem Tages-Vater.

Entweder in der Wohnung der Tages-Mutter.
Oder bei Ihnen zu Hause.

Suchen Sie eine Tages-Mutter für Ihr Kind?
Oder möchten Sie selbst Tages-Mutter oder Tages-Vater werden?
Im Landrats-Amt München gibt es die Abteilung Tages-Pflege.
Hier können Sie sich beraten lassen.

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Private Tages-Betreuung

In vielen Gemeinden gibt es private Tages-Betreuung.
Zum Beispiel gibt es Kinder-Gärten.
Die Eltern haben die Kinder-Gärten selbst gegründet.

Es gibt auch Nachbarschafts-Hilfen.
Hier können Sie sich beraten lassen.
Zum Beispiel können Sie sich eine gute Tages-Mutter empfehlen lassen.

Das Landrats-Amt unterstützt diese privaten Einrichtungen.