Kindertagespflege im Landkreis München

Der Landkreis München ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe für die Sicherstellung der Ersatzbetreuung in der Kindertagespflege organisatorisch und finanziell zuständig. Das vorliegende Konzept bildet die Grundlage für die künftigen Kooperationsvereinbarungen mit freiberuflichen Tagespflegepersonen, Trägern der Kindertagespflege und weiteren Kooperationspartner/innen.

Kategorien Familie und Soziales
Seitenzahl20
Veröffentlichungsdatum20.09.2017