Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Kleinere Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Gewässer herstellen oder umgestalten
Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen möchten, benötigen Sie eine Planfeststellung.
Gartenbrunnen errichten
… einen Monat vor Ausführung beim Landratsamt München anzeigen.
Erdwärmesonden errichten
Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Erdwärmekollektoren einbringen
Die Einbringung von Erdwärmekollektoren in das Erdreich kann in bestimmten Fällen anzeigepflichtig sein. Für die Einbringung von Erdwärmekollektoren ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
… mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
… mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.
Bauen im Überschwemmungsgebiet
…Im Landkreis München sind die Gebiete entlang der Würm, der Isar und des Hachinger Bachs als Überschwemmungsgebiete…
Bauen im Grundwasser
Wenn Sie im Grundwasser bauen wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis (Bauwasserhaltung).