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Dienstleistung 

Berufsaufsicht über Heilberufe

Das Landratsamt München übt die Berufsaufsicht über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe aus. Die Heilkunde darf nicht ohne…

Dienstleistung 

Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche

Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt Eltern, Kinder und Jugendliche sowie andere Erziehungsberechtigte bei der Klärung und Bewältigung familienbezogener Probleme. Auch…

Dienstleistung 

Beratung zur Artenvielfalt am Haus und im Garten

Haus- und Gartenbesitzer können sich zur ökologischen Aufwertung von Grundstücken oder dem richtigen Umgang mit der Natur kostenlos beraten lassen.

Dienstleistung 

Beratung zu Tuberkulose

Das Gesundheitsamt informiert Sie über Tuberkuloseerkrankungen sowie über Maßnahmen und Verhalten nach Kontakt mit Tuberkuloseerkrankten.

Dienstleistung 

Beratung zu meldepflichtigen Infektionskrankheiten

Für Fragen und Auskünfte zu Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis A, B und C, Scharlach und Windpocken stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes beratend und informierend zur Verfügung.

Dienstleistung 

Beratung in Gartenfragen

Die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung beim Landratsamt München berät kostenlos Interessierte aus dem Landkreis  rund um die Themen Garten, Grün…

Dienstleistung 

Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen

Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder Geruch, entgegen und prüft, ob von dem jeweiligen Betrieb schädliche…

Dienstleistung 

Beistandschaften - Unterhaltsansprüche von Kindern

Im Rahmen der Beistandschaft vertritt das Jugendamt auf Antrag die Interessen minderjähriger Kinder bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.

Dienstleistung 

Behindertenbeauftragte

Die Behindertenbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Landkreisbürgerinnen und -Bürger und deren Angehörige.

Dienstleistung 

Begleitetes Fahren mit 17

Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.

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