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Nachricht  27.02.2023

Gut informiert älter werden

Landratsamt legt gefragten Seniorenratgeber und Notfallmappe neu auf

Nachricht  16.02.2023

Erste Vorarbeiten für die Radschnellverbindung

Fäll- und Rodungsarbeiten ab 20. Februar

Nachricht  15.03.2023

Laufen gegen häusliche Gewalt

ILM will auf Tabuthema aufmerksam machen und organisiert zum dritten Mal den ILM-Lauf

Dienstleistung 

Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung beantragen

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des

Dienstleistung 

Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung beantragen

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

Dienstleistung 

Bauen - Beseitigung einer baulichen Anlage anzeigen

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist,

Dienstleistung 

Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorbescheid beantragen

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere

Dienstleistung 

Bauen - Teilbaugenehmigung beantragen

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab

Dienstleistung 

Bauen - Baugenehmigung beantragen

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Dienstleistung 

Bauen - Vorbescheid beantragen

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

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