Gewerbeuntersagung
Gewerbeuntersagung
Die Ausübung eines Gewerbes kann von der zuständigen Behörde untersagt werden, wenn
der Gewerbetreibende unzuverlässig ist die Untersagung zum Schutz der Allgemeinheit oder…
Unterbringung psychisch kranker Menschen
Für die Anordnung von Unterbringungen psychisch kranker Personen ist grundsätzlich das Amtsgericht (Betreuungsgericht) zuständig. Nur in Ausnahmefällen geht die Zuständigkeit auf das Landratsamt…
Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen
Wenn Sie eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein". Wer eine solche Waffe führt, ohne über den…
Berufsaufsicht über Heilberufe
Das Landratsamt München übt die Berufsaufsicht über Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie sonstige gesetzlich geregelte Heilberufe aus. Die Heilkunde darf nicht ohne…
Heilberufe anmelden und abmelden (für Heilpraktiker Schritt III)
Wenn Sie einen gesetzlich geregelten Heilberuf selbständig im Landkreis München ausüben möchten (z. B. Heilpraktiker, Hebamme, Masseur etc.), sind Sie verpflichtet, dies dem Gesundheitsamt zu melden.
Anonyme HIV-Beratung / HIV-Tests
Für Fragen rund um das Thema HIV-Infektion / AIDS bietet Ihnen die Anonyme HIV Beratung vertrauliche und anonyme Beratungsgespräche an. Auch die Durchführung eines kostenlosen, anonymen…
Wohngeld beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den…
Versammlung oder Demonstration anzeigen
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel im Landkreis München veranstalten möchten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Landratsamt München anzeigen.
Sie können die…
Ärztliche Atteste beglaubigen lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Beglaubigung von ärztlichen Attesten.
Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.