Kaminkehrerwesen
Der Eigentümer eines Anwesens ist verantwortlich, dass die Kehr- und Überprüfungsarbeiten durchgeführt werden. Beim Landratsamt München erhalten Sie nähere Auskünfte, z. B. zu dem für Sie zuständigen…
Haltung von Hunden und gefährlichen Tieren
Erster Ansprechpartner für Fragen oder bei Problemen mit freilaufenden Hunden oder Kampfhunden ist Ihre örtlich zuständige Gemeinde. Das Landratsamt München hat in diesem Themenbereich…
Abwehrender Brandschutz
Der Begriff "Abwehrender Brandschutz" umfasst den Einsatz der Feuerwehr und die damit zusammenhängenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dem Landratsamt obliegt dabei die Alarm- und Einsatzplanung der…
Wettbewerbe zum Thema Garten und Grünordnung
Durch Wettbewerbe will der Kreisfachberater für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung gelungene, oft hinter Hecken und Mauern verborgene Gestaltungsmodelle oder Kleinode herausheben, den übrigen…
Beratung in Gartenfragen
Die Kreisfachberatung für Gartenkultur, Landespflege und Grünordnung beim Landratsamt München berät kostenlos Interessierte aus dem Landkreis rund um die Themen Garten, Grün…
Baumschutz auf Baustellen sowie weitere grünordnerische Belange
Durch regelmäßige Kontrollen werden die in der Baugenehmigung beauflagten Maßnahmen (Schutz der vorhandenen Bäume, Neupflanzung von Bäumen und Sträuchern, Art/Umfang der befestigten Flächen)…
Baumbestandspläne und Freiflächengestaltungspläne im Baugenehmigungsverfahren
Zu Bauanträgen für Sonderbauten und einigen Bauanträgen, die im vereinfachten Verfahren zu prüfen sind, sind ein Freiflächengestaltungsplan und ein Baumbestandsplan einzureichen. Mehr Informationen…
Bauberatung
Bei einzelnen Problemen des Baurechts, des Brandschutzes, bei technischen Einzelfragen und Fragen rund um ein baurechtliches Verfahren steht Ihnen das Landratsamt München beratend zur Seite.
Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
Für die Eintragung von Sondereigentum an Wohnungen oder sonstigen Räumen in das Grundbuch sind ein Aufteilungsplan und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich.
Verstöße bei Fahrschulen oder Fahrlehrern melden
Pflichtverletzungen und Verstöße von Fahrschulen oder Fahrlehrern können Sie bei der Führerscheinstelle des Landratsamts München anzeigen.