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Dienstleistung 

Belästigungen durch Gewerbebetriebe - Beschwerden einreichen

…Das Landratsamt München nimmt Beschwerden über Gewerbebetriebe bei Belästigung, z. B. durch Lärm, Licht, Staub oder…

Dienstleistung 

Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)

… mindestens einen Monat vorher beim Landratsamt München anzeigen.

Dienstleistung 

Ehrenamtskoordination / Integrationslotse

… in unseren Gemeinden und Städten im Landkreis München. Die Ehrenamtskoordination / Integrationslotse…

Dienstleistung 

Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung beantragen

Sie können eine Teilabgrabungsgenehmigung beantragen, wenn Sie einen Abgrabungsantrag gestellt, aber noch keine Abgrabungsgenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Teile des

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Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung beantragen

Sie benötigen grundsätzlich eine Abgrabungsgenehmigung, um eine Abgrabung durchzuführen. Davon ausgenommen sind insbesondere kleinere Abgrabungen.

Dienstleistung 

Bauen - Beseitigung einer baulichen Anlage anzeigen

Bestimmte bauliche Anlagen dürfen Sie erst beseitigen, wenn Sie die beabsichtigte Beseitigung vorab anzeigen. Die Beseitigung einer baulichen Anlage muss, sofern sie nicht verfahrensfrei ist,

Dienstleistung 

Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorbescheid beantragen

Sie können bereits vor dem Antrag auf Erteilung einer Abgrabungsgenehmigung bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere

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Bauen - Teilbaugenehmigung beantragen

Sie können eine Teilbaugenehmigung beantragen, wenn Sie einen Bauantrag gestellt, aber noch keine Baugenehmigung erhalten haben. Dadurch können Sie für einzelne Bauabschnitte bereits vorab

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Bauen - Baugenehmigung beantragen

Sie benötigen grundsätzlich eine Baugenehmigung, um eine Anlage zu errichten, zu ändern oder deren Nutzung zu ändern. Nur ausnahmsweise ist keine Baugenehmigung erforderlich.

Dienstleistung 

Bauen - Vorbescheid beantragen

Sie können bereits vor dem Bauantrag bestimmte Fragen zur Zulässigkeit Ihres Vorhabens durch einen Vorbescheid klären lassen. Dieser hat für das spätere Baugenehmigungsverfahren bindende Wirkung.

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