Rafting - Anzeige und schifffahrtsrechtliche Genehmigung
Jede gewerblich organisierte, öffentliche Rafting-Tour muss angezeigt werden. Die Anzeigepflicht gilt nicht für private oder vereinsmäßige, geschlossene Veranstaltungen. Touren mit Booten länger als…
Wasserwirtschaftliche Beratung und Begutachtung
Die Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft (FSW) des Landratsamtes München nimmt in einigen Bereichen die wasserwirtschaftliche Beratung und Tätigkeit als amtlicher Sachverständiger anstelle des…
Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Kleinere Wärmepumpen oder Kühlanlagen betreiben
Wenn Sie eine Wärmepumpe oder Kühlanlage mit Nutzung des Grundwassers betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Gewässer herstellen oder umgestalten
Wenn Sie ein Gewässer oder seine Ufer herstellen, wesentlich umgestalten oder beseitigen möchten, benötigen Sie eine Planfeststellung.
Gartenbrunnen errichten
Wenn Sie einen Brunnen zur Förderung von Grundwasser für das Gartengießen errichten wollen, müssen Sie dies mindestens einen Monat vor Ausführung beim Landratsamt München anzeigen.
Erdwärmesonden errichten
Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Erdwärmekollektoren einbringen
Die Einbringung von Erdwärmekollektoren in das Erdreich kann in bestimmten Fällen anzeigepflichtig sein. Für die Einbringung von Erdwärmekollektoren ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche…
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (ohne Ausbau, z.B. Erkundungsbohrungen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher…
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher…