Tierschutz: Schlachtung – Sachkundebescheinigung beantragen
Für die berufs- oder gewerbsmäßige Schlachtung oder Tötung von Tieren brauchen Sie eine Sachkundebescheinigung. Hierzu muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Tierschutz: Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes beantragen
Nach dem Tierschutzgesetz benötigen Sie für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren eine Erlaubnis.
Tierische Nebenprodukte: Registrierung, Zulassung oder Ausnahmegenehmigung beantragen
Tierische Nebenprodukte müssen so verwertet und entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Was Unternehmen hierbei beachten müssen, lesen…
Spielhallenerlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Sittichzuchterlaubnis oder Papageienzuchterlaubnis beantragen
Eine Erlaubnis zur Sittich- oder Papageienzucht nach der Psittakose-Verordnung gibt es nicht mehr. Sofern Sie Papageien oder Sittiche gewerbsmäßig halten oder mit ihnen handeln, benötigen Sie eine…
Reisegewerbekarte beantragen
Wer gewerbsmäßig, ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren oder Leistungen anbietet, Bestellungen aufnimmt oder als Schausteller…
Nichtraucherschutz
Das Landratsamt München überwacht die Einhaltung des Gesundheitsschutzgesetzes für Einrichtungen, die im Landkreis München liegen.
Gaststättenerlaubnis beantragen
Wenn Sie in Ihrem Betrieb alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten möchten, benötigen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Dies gilt für Schankwirtschaften, aber z. B. auch für…
Freiverkäufliche Arzneimittel gemäß § 67 AMG
Betriebe und Einrichtungen, die freiverkäufliche Arzneimittel gemäß § 67 Arzneimittelgesetz lagern, verpacken, einführen, in den Verkehr bringen oder sonst mit ihnen Handel treiben, haben dies vor…
Bewachungserlaubnis beantragen
Zur gewerbsmäßigen Bewachung von Leben oder Eigentum fremder Personen benötigen Sie eine Erlaubnis. Das Bewachungsgewerbe darf erst ausgeübt werden, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.