Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen
… München. Sie finden mehr Informationen auf dieser Seite unter…
Spielhallenerlaubnis beantragen
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis.
Nutzen Sie hierfür unseren Online-Antrag bequem von zu Hause aus und sparen dabei
Staatsangehörigkeitsausweis beantragen
Wenn Sie Ihre deutsche Staatsangehörigkeit auf Verlangen einer Behörde durch eine Urkunde nachweisen müssen, können Sie die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beantragen.
Versammlung oder Demonstration anzeigen
Wenn Sie eine öffentliche Versammlung oder Demonstration unter freiem Himmel im Landkreis München veranstalten möchten, müssen Sie dies rechtzeitig beim Landratsamt München anzeigen.
Nutzen Sie
Veranstaltungen zum Motorsport anmelden
Wenn Sie im Landkreis München eine motorsportliche Veranstaltung, wie z. B. ein Auto- oder Motorradrennen durchführen möchten, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis.
Nutzen Sie hierfür unseren
Abfallentsorgung und Verwertung
…Hier finden Sie Informationen zur fachgerechten Entsorgung von…
Feuerungsanlagen, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (mittelgroße) registrieren
Neue mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen müssen vor der Inbetriebnahme beim Landratsamt München angezeigt werden. Bestehende Anlagen sind bis spätestens 01.12.2023
Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen
Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn
Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Sofern Sie im Besitz einer Niederlassungserlaubnis und eines neuen Reisepasses sind, sollten Sie sich die Niederlassungserlaubnis "übertragen" lassen. Dies bedeutet, dass auf der
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt