Unterhaltsverpflichtungen, Vaterschaftsfeststellungen oder Sorgeerklärungen beurkunden lassen
… Landratsamt München informiert Sie über die Möglichkeiten.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Trennung und Scheidung bedeuten für Eltern und Kinder eine einschneidende Veränderung. Die Trennungs- und Scheidungsberatung hilft dabei, mit beiden Elternteilen ein einvernehmliches Konzept im
Controlling im Bereich der Jugendhilfe im Landkreis München
… Steuerungsinstrument, durch welches überprüft wird, ob mit den Maßnahmen der…
Familienbildung und Familienstützpunkte
Die Einrichtungen der Familienbildung heißen alle Menschen unabhängig ihres Familienstandes, ihrer Herkunft, ihrer Kultur, Konfession und Orientierung auf der Suche nach Begegnung,
Kindertagesbetreuung - Beratung und Unterstützung von Eltern bezüglich Betreuungsplatz (Rechtsanspruch)
Sind Sie auf der Suche nach einem Betreuungsplatz für Ihr Kind? Ihr Kind wird bereits in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege betreut und Sie haben Fragen zu bzw. Probleme mit
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
Die Leistungen der Grundsicherung sichern den Lebensunterhalt von Menschen, die aufgrund Ihres Alters oder aufgrund voller Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten können, und deren Einkünfte für den
Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
Die Hilfe zum Lebensunterhalt gehört zur Sozialhilfe und sichert die elementaren Grundbedürfnisse ab. Die Hilfe erhält, wer seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend mit eigener
Hilfe in besonderen Lebenslagen beantragen
Die Hilfe in besonderen Lebenslagen dient der Abdeckung eines besonderen Bedarfs, der beispielsweise durch Krankheit, Behinderung oder Alter entstanden ist.
Wohngeld beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen auf den
Zuschuss für Ferienmaßnahmen beantragen
Der Landkreis München finanziert auf Antrag Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen als freiwillige Landkreisleistung.