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Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen

Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher im Landkreis München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung. Eine persönliche

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Grünes Kennzeichen beantragen

Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, da sie an bestimmte Einsatzzwecke gebunden sind. Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden,

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Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein sogenanntes  "H-Kennzeichen" beantragen. Das "H-Kennzeichen" bietet

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Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen

Ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug soll wieder auf denselben Halter im Landkreis München zugelassen werden. Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger  Online-Terminvereinbarung möglich.

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Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben

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Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden

Wenn Sie ein Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen (z. B. als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer), müssen Sie dies der Zulassungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Verwendung

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Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen

Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung. Eine

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Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben. Hier

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Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben. Hier finden Sie

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Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen

Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier

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