Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit Landkreis München Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher im Landkreis München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine persönliche
Grünes Kennzeichen beantragen
Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, da sie an bestimmte Einsatzzwecke gebunden sind. Der Steuerbefreiungsantrag kann bei der Zulassungsstelle gestellt werden,
Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen
Für ein Fahrzeug, das vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurde, können Sie unter bestimmten Vorraussetzungen ein sogenanntes "H-Kennzeichen" beantragen. Das "H-Kennzeichen" bietet
Abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug auf denselben Halter wieder zulassen
Ein abgemeldetes Gebrauchtfahrzeug soll wieder auf denselben Halter im Landkreis München zugelassen werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
Importiertes farbrikneues Fahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf sich zulassen, dass Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben
Verwendung nach dem Personenbeförderungsgesetz melden
Wenn Sie ein Fahrzeug gemäß dem Personenbeförderungsgesetz nutzen wollen (z. B. als Taxi oder Mietwagen mit Fahrer), müssen Sie dies der Zulassungsstelle anzeigen. Die Mitteilung über die Verwendung
Angemeldetes Gebrauchtfahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen zulassen
Sie haben ein noch zugelassenes Fahrzeug erworben, das bisher außerhalb des Landkreises München angemeldet war. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Zulassung.
Eine
Gebrauchtfahrzeug aus einem Drittstaat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat außerhalb der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben. Hier
Gebrauchtfahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein Gebrauchtfahrzeug zulassen, das Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums erworben haben. Hier finden Sie
Importiertes fabrikneues Fahrzeug aus einem EU / EWR-Staat zulassen
Sie möchten ein fabrikneues Fahrzeug auf Sie zulassen, dass Sie in einem Staat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erworben haben? Hier