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Dienstleistung 

Lärmerzeugende Geräte und Maschinen

In bestimmten Gebieten dürfen lärmerzeugende Geräte und Maschinen (wie z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser, usw.) im Freien nur eingeschränkt benutzt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine

Dienstleistung 

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben

Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass unter anderem keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit

Dienstleistung 

Kleine und mittlere Feuerungsanlagen betreiben

Beim Landratsamt München erhalten Sie Informationen und Hinweise zum Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen und zu den hierfür zulässigen Brennstoffen.

Dienstleistung 

Pflanzliche Abfälle verbrennen

Wenn Sie pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, ist dies in bestimmten Fällen möglich. Soweit das Verbrennen erlaubt ist, müssen Sie gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. Hier finden Sie alle

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Bauschutt zum Wegebau verwenden

Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffe können zu Bau und Instandsetzung von Feld- und Waldwegen verwendet werden, wenn bestimmte Anforderungen beachtet werden.

Dienstleistung 

Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben

Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.

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Erdwärmekollektoren einbringen

Die Einbringung von Erdwärmekollektoren in das Erdreich kann in bestimmten Fällen anzeigepflichtig sein. Für die Einbringung von Erdwärmekollektoren ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche

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Erdwärmesonden errichten

Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.

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Kiesgrube errichten

Wenn Sie Kies abbauen und die Grube mit Bodenaushub und Bauschutt verfüllen möchten, benötigen Sie außer bei sehr kleinen trockenen Abgrabungen vom Fachbereich 4.4.2 – Wasserrecht und

Dienstleistung 

Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)

Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher

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