Lärmerzeugende Geräte und Maschinen
In bestimmten Gebieten dürfen lärmerzeugende Geräte und Maschinen (wie z. B. Rasenmäher, Heckenscheren, Laubbläser, usw.) im Freien nur eingeschränkt benutzt werden. Sie haben die Möglichkeit, eine
Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen betreiben
Immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass unter anderem keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren für die Allgemeinheit
Kleine und mittlere Feuerungsanlagen betreiben
Beim Landratsamt München erhalten Sie Informationen und Hinweise zum Betrieb von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen und zu den hierfür zulässigen Brennstoffen.
Pflanzliche Abfälle verbrennen
Wenn Sie pflanzliche Abfälle verbrennen möchten, ist dies in bestimmten Fällen möglich. Soweit das Verbrennen erlaubt ist, müssen Sie gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen. Hier finden Sie alle
Bauschutt zum Wegebau verwenden
Bauschutt, Straßenaufbruch und Recycling-Baustoffe können zu Bau und Instandsetzung von Feld- und Waldwegen verwendet werden, wenn bestimmte Anforderungen beachtet werden.
Trinkwasser- oder Brauchwasserbrunnen errichten und betreiben
Wenn Sie eine Wasserversorgungsanlage betreiben wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis. Dies kann ein Brunnen zur Förderung von Trinkwasser oder von Brauchwasser sein.
Erdwärmekollektoren einbringen
Die Einbringung von Erdwärmekollektoren in das Erdreich kann in bestimmten Fällen anzeigepflichtig sein. Für die Einbringung von Erdwärmekollektoren ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche
Erdwärmesonden errichten
Die Errichtung einer Erdwärmesondenanlage ist anzeigepflichtig. Für die Einbringung von Erdwärmesonden ins Grundwasser wird eine wasserrechtliche Erlaubnis benötigt.
Kiesgrube errichten
Wenn Sie Kies abbauen und die Grube mit Bodenaushub und Bauschutt verfüllen möchten, benötigen Sie außer bei sehr kleinen trockenen Abgrabungen vom Fachbereich 4.4.2 – Wasserrecht und
Bohrungen oder Erdaufschlüsse durchführen (mit Ausbau, z.B. Brunnen, Grundwassermessstellen)
Wenn Sie Arbeiten durchführen wollen, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf das Grundwasser auswirken können, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher