Halterauskunft beantragen
Die Zulassungsstelle kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter und/oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs erteilen. Eine Halterauskunft kann persönlich oder schriftlich beantragt
Gebrauchtfahrzeug nach Umzug in den Landkreis München anmelden
Sie sind mit Ihrem Hauptwohnsitz in den Landkreis München gezogen. Hier finden Sie die benötigten Unterlagen und Informationen für die Ummeldung. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie behalten.
Für
Europäischen Feuerwaffenpass beantragen
Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen man Waffen vorübergehend mitnehmen möchte, z.B. bei Jagdreisen oder zur Teilnahme an Schießwettbewerben, benötigt
Rote-Punkt-Fahrzeuge entfernen
Wurde an Ihrem Fahrzeug ein sogenannter "Roter Punkt" angebracht, müssen Sie dieses sofort von der öffentlichen Fläche entfernen.
Ukrainischen digitalen Führerschein in EU-Führerschein umschreiben
Wenn Sie aus der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie grundsätzlich noch sechs Monate mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: befristeter
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (= Fahrzeugschein) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Fahrzeughalter muss dabei in der Regel
Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen anzeigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) melden
Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) verloren haben, müssen Sie in der Zulassungsstelle eine Ersatzausstellung beantragen. Der Halter/Eigentümer des Fahrzeugs muss dabei in
Namensänderungen beantragen
Wichtiger Hinweis: Das Landratsamt München ist nur für Bürger des Landkreises München zuständig. Sollten Sie in der Stadt München wohnen, finden Sie die entsprechenden Informationen
Erinnerung an den Führerschein-Pflichtumtausch
Nächste Frist endet am 19. Januar 2024 für die Geburtsjahrgänge 1965-1970