Sachgebiet 4.3.2.1 - Gewerblicher Verbraucherschutz
Aufgaben der Organisationseinheit Gewerberecht (Bewachungsrecht, Gaststättenrecht, Pfandleiher, Reisegewerbe, Spielrecht, Versteigerer) Handwerksrecht Sonn- und Feiertagsgesetz Ladenschlussgesetz…
Sachgebiet 2.1.1.2 - Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss
Aufgaben der Organisationseinheit Beistandschaften - Unterhaltsansprüche von Kindern Beurkundungen Prozessvertretungen Unterhaltsvorschussgesetz Herr Berger Kommissarische Leitung Telefon: 089 /…
Heilpraktikererlaubnis beantragen (Schritt I)
Zur Ausübung der Heilkunde benötigen Sie eine Erlaubnis (Heilpraktikererlaubnis), sofern Sie keine Erlaubnis bzw. Approbation als Arzt besitzen.
Wichtiger Hinweis Das Landratsamt München ist nur…
Sachgebiet 4.2.1.1 - Feuerwehrrecht, Katastrophenschutz und Jagdgesetze
Aufgaben der Organisationseinheit Katastrophenschutz, Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Zivilverteidigung Zivilschutz, Zivilschutzneuordnungsgesetz Feuerlöschwesen, Bayerisches Feuerwehrgesetz…
Jagdschein beantragen
Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Zusätzlich ist die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind genehmigungspflichtig.
Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten beantragen
Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von dafür vorgesehenen Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Bestätigung zum Fischereiaufseher
Das Landratsamt München kann auf Antrag einen Fischereiaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines bestätigten Fischereiaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Tierschutz: Tiertransporte - Befähigungsnachweis und Zulassung beantragen
Wer Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über 65 km weit transportieren möchte, benötigt dazu grundsätzlich einen Befähigungsnachweis und eine Transportunternehmerzulassung.