Sachgebiet 4.2.1.1 - Feuerwehrrecht, Katastrophenschutz und Jagdgesetze
Aufgaben der Organisationseinheit Katastrophenschutz, Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Zivilverteidigung Zivilschutz, Zivilschutzneuordnungsgesetz Feuerlöschwesen, Bayerisches Feuerwehrgesetz…
Jagdschein beantragen
Wer die Jagd (mittels Schusswaffen oder mit Greifvögeln) ausüben will, benötigt dazu einen gültigen Jagdschein. Zusätzlich ist die Zustimmung des jeweiligen Revierinhabers notwendig.
Wildgehege ab einer Gesamtfläche von 10 ha beantragen
Die Errichtung, Erweiterung und der Betrieb von Wildgehegen ab einer Gesamtfläche von zehn Hektar sind genehmigungspflichtig.
Schießerlaubnis außerhalb von Schießstätten beantragen
Für das Schießen mit Schusswaffen außerhalb von dafür vorgesehenen Schießstätten benötigen Sie eine Erlaubnis.
Bestätigung zum Jagdaufseher (Jagdschutzberechtigten)
Das Landratsamt München kann auf Antrag der Revierinhaber einen Jagdaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines Jagdaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Bestätigung zum Fischereiaufseher
Das Landratsamt München kann auf Antrag einen Fischereiaufseher bestätigen. Die Aufgabe eines bestätigten Fischereiaufsehers besteht darin, die Einhaltung von Rechtsvorschriften zu überwachen.
Tierschutz: Tiertransporte - Befähigungsnachweis und Zulassung beantragen
Wer Wirbeltiere in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit über 65 km weit transportieren möchte, benötigt dazu grundsätzlich einen Befähigungsnachweis und eine Transportunternehmerzulassung.
Tierische Nebenprodukte: Registrierung, Zulassung oder Ausnahmegenehmigung beantragen
Tierische Nebenprodukte müssen so verwertet und entsorgt werden, dass weder die Gesundheit von Menschen und Tieren, noch die Umwelt gefährdet werden. Was Unternehmen hierbei beachten müssen, lesen…
Tierschutz: Schlachtung – Sachkundebescheinigung beantragen
Für die berufs- oder gewerbsmäßige Schlachtung oder Tötung von Tieren brauchen Sie eine Sachkundebescheinigung. Hierzu muss eine theoretische und praktische Prüfung abgelegt werden.
Tierschutz: Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes beantragen
Nach dem Tierschutzgesetz benötigen Sie für bestimmte gewerbsmäßige Tierhaltungen und den gewerbsmäßigen Umgang mit Tieren eine Erlaubnis.