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Sachgebiet 4.6.1.2 - Aufenthaltstitel, Fachkräftezuwanderung
… Aufgaben der Organisationseinheit Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln (ohne Titel nach humanitären Gründen) Beschleunigtes Fachkräfteverfahren Prüfung der Berechtigung zur Ausübung eines Gewerbes …
Sachgebiet 4.6.1.3 - Aufenthaltstitel, Visaangelegenheiten
… Aufgaben der Organisationseinheit Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltstiteln (ohne Titel nach humanitären Gründen) Visaangelegenheiten - Einreisen zum langfristigen Aufenthalt (außer zu Personen mit humanitären…
Güterkraftverkehrsgenehmigung beantragen
Wer mit einem Fahrzeug von über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht entgeltlich oder geschäftsmäßig Güter befördert, benötigt hierfür eine Erlaubnis. Sie benötigen eine „nationale Erlaubnis“, wenn
Häufige Fragen (FAQ)
… gilt folgendes:
Bereich Aufenthalt aus nichthumanitären Gründen
Einen Termin für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit,…
Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine
Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose
Sofern Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihren Reiseausweis bereits beantragt haben, haben Sie hier die Möglichkeit einen Online-Termin für die Aushändigung bzw. Abholung zu
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt
Aufenthalt von EU-Bürgern und deren Familienangehörigen anzeigen
Hier finden Sie Hinweise für EU-Bürger zu den Themen Freizügigkeit, Daueraufenthaltsrecht (Bescheinigung des Daueraufenthaltsrechts; Aufenthaltskarte; Daueraufenthaltskarte), Arbeitserlaubnis sowie
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragen und verlängern
Wenn Sie gewerblich Fahrgäste befördern möchten (z. B. mit Taxi, Mietwagen, PKW im Linien- oder Ausflugsverkehr) oder gewerblich Krankenwagen fahren wollen, müssen Sie zusätzlich zum normalen
Begleitetes Fahren mit 17
Die Fahrberechtigung für PKWs kann unter Auflagen bereits mit 17 Jahren erworben werden. Damit dürfen Sie im Inland bis zu Ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren.