Aktionsplan UN-BRK
… mit Behinderung – Mit uns auf den Weg zu einem inklusiven Landkreis!
Der Landkreis München mit seinen 27 Gemeinden und 2 Städten ist Heimat von über 39.000 Menschen mit einer Behinderung. Der Aktionsplan für die…
Außensprechstunden der Integrationskoordination in den Gemeinden
…Außensprechstunden der Integrationskoordination in den Gemeinden
In vielen Gemeinden bieten wir eine Beratung vor Ort an. Aktuelle Termine finden Sie untenstehend oder im Integreat-Kalender.
Beratungen sind…
Integration & Ehrenamt
… sind die bessere Vernetzung der schon bestehenden Aktivitäten und Angebote in Städten und Gemeinden und Unterstützung, Beratung, Sensibilisierung und Begleitung der Aktiven vor Ort.
Info-Seiten
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Lärmschutzgutachten
…Lärmschutzgutachten
Nachfolgend finden Sie das Lärmschutzgutachten für den Landkreis München und die Gemeinden zum Download.
Häufige Fragen (FAQ)
… benötigen Sie einen Termin.
Wenn Sie neu zugezogen sind, müssen Sie zuerst zur Gemeinde und sich dort anmelden. Dann gilt folgendes:
Bereich Aufenthalt aus nichthumanitären…
Karriere
… Eine gute Vorsorge fürs Alter wird immer wichtiger. Über die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden (ZVK) leisten wir für unsere Tarifbeschäftigten einen Beitrag zum Aufbau eines zusätzlichen…
Kiesgrube errichten
Wenn Sie Kies abbauen und die Grube mit Bodenaushub und Bauschutt verfüllen möchten, benötigen Sie außer bei sehr kleinen trockenen Abgrabungen vom Fachbereich 4.4.2 – Wasserrecht und
Mitglieder des Behindertenbeirates
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Detzer, Philipp
Efinger, Robert
Beauftragter für Menschen mit Behinderung der Gemeinde Neuried
Telefon: 0151/21213819
E-Mail: efinger@neuried.de
Engelhardt, Silvia
Gal, Zoltan
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Aufgaben der Gleichstellungsstelle
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Und in welchen Bereichen werden wir im Landkreis München aktiv?
Im Landkreis München mit seinen 27 Gemeinden und zwei Städten ist ein großes und weitreichendes Potential der dort lebenden Frauen wirksam:…
Aufenthaltstitel für Nicht-EU-Bürger beantragen und verlängern
Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich ein Einreisevisum. Nach der Einreise kann ein Aufenthaltstitel regelmäßig erteilt