THG_Bericht_2016__1_.pdf
Klimaschutz im Landkreis München Treibhausgasbericht und Projekte Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 29 Kommunen, ein Ziel! Die Klima. Energie. Initiative. des Landkreises München 4 Klimawandel
Änderungen 2017
Änderungen zum Führerschein 2017
Nachfolgende Informationen betreffen Führerscheine die seit 01.01.2017 neu ausgestellt bzw. Fahrerlaubnisklassen die seit diesen Zeitpunkt erteilt werden (Sonderfall
Änderungen 2013
Änderungen zum Führerschein 2013
Nachfolgende Informationen betreffen Führerscheine die seit 19.01.2013 neu ausgestellt bzw. Fahrerlaubnisklassen die seit diesen Zeitpunkt erteilt
Ukrainischen digitalen Führerschein in EU-Führerschein umschreiben
Wenn Sie aus der Ukraine in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie grundsätzlich noch sechs Monate mit Ihrer ukrainischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: befristeter
Fragen & Antworten
Fragen & Antworten
Die Führerscheinstelle des Landkreises München ist nur für Bürgerinnen und Bürger der 29 Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig. Die Führerscheinstelle
Fahrerlaubnis erstmalig beantragen
Wenn Sie auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen wollen, benötigen Sie eine Fahrerlaubnis. Zur Erteilung der Fahrerlaubnis müssen Sie einen Antrag stellen.
Online beantragen
Fahrerlaubnis erweitern
Wenn Sie zu einer schon vorhandenen Fahrerlaubnis eine oder mehrere Führerscheinklassen zusätzlich erwerben wollen (z. B. für Motorrad), müssen Sie die Erweiterung der Fahrerlaubnis
Fahrerlaubnis für Lkw und Bus verlängern
Fahrerlaubnisse für Busse oder Lkws werden nur befristet erteilt. Zur Verlängerung müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf einen Antrag stellen.
Online beantragen
Dienstfahrerlaubnis umschreiben
Als Inhaber einer Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei können Sie diese bei der Führerscheinstelle in den EU-Kartenführerschein umschreiben lassen.
Online
Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben
Wenn Sie vom Ausland in die Bundesrepublik Deutschland ziehen, dürfen Sie noch sechs Monate mit Ihrer ausländischen Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug führen (Ausnahme: EU-/EWR-Fahrerlaubnisse). Eine