Arbeit und Gewerbe
Wer sich selbständig machen will, dem stellen sich häufig viele Fragen. Kann ich einfach loslegen, muss ich mich irgendwo anmelden, brauche ich eine spezielle Erlaubnis? Antworten finden Sie hier.
Jeder Gewerbetreibende muss sein Gewerbe bei der kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde anmelden, in der der Betriebssitz liegt. Ob er danach sofort loslegen darf, hängt von der Art des Gewerbes ab. Dabei wird grundsätzlich in drei Kategorien unterschieden:
Das erlaubnisfreie Gewerbe
Hierbei handelt es sich um alle Gewerbe, die zu ihrer Ausübung keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
Auch wenn bei diesen Gewerbearten keine Erlaubnis notwendig ist, so kann auch die Ausübung eines erlaubnisfreien Gewerbes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, untersagt werden.
Wichtig ist auch, dass wenn das Gewerbe im sogenannten Reisegewerbe ausgeübt wird, eine entsprechende Reisegewerbekarte benötigt wird.
Das überwachungsbedürftige Gewerbe
Unter den überwachungsbedürftigen Gewerbe versteht man die Gewerbearten, die ohne Erlaubnis ausgeübt werden können und bei denen der Gewerbetreibende aber nach der Gewerbemeldung bei der zuständigen kreisangehörigen Stadt oder Gemeinde routinemäßig durch das Landratsamt überprüft wird.
Unabhängig von dieser Überprüfung kann das Gewerbe mit der Gewerbeanmeldung bereits ausgeübt werden. Sollte die Überprüfung Auffälligkeiten ergeben, wird sich das Landratsamt München mit Ihnen in Verbindung setzen.
Eine Auflistung der überwachungsbedürftigen Gewerbe finden Sie in § 38 der Gewerbeordnung.
Das erlaubnispflichte Gewerbe
Hierbei handelt es sich um Gewerbe, bei denen vor der Aufnahme des Gewerbes eine umfangreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung des zukünftigen Gewerbetreibenden erfolgt.
Sofern diese Zuverlässigkeitsüberprüfung für den Gewerbetreibenden positiv endet, wird die entsprechende Erlaubnis erteilt.
Eine Übersicht der durch das Landratsamt München erteilten Erlaubnisse finden Sie unten (siehe Dienstleistungskasten). Bitte beachten Sie, dass auch die IHK für München und Oberbayern für manche Erlaubnisse zuständig ist.
Dienstleistungen
- Apothekenbetriebserlaubnis beantragen
- Bewachungserlaubnis beantragen
- Erlaubnis für Privatkrankenanstalten beantragen
- Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen
- Gaststättenerlaubnis beantragen
- Gewerbeuntersagung
- Pfandleiherlaubnis beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Spielhallenerlaubnis beantragen
- Versteigerer-Erlaubnis beantragen
- Unterbringung psychisch kranker Menschen
- Sonn- und Feiertagsgesetz
- Kaffeefahrten und unseriöse Verkaufsveranstaltungen
- Ladenschlussgesetz