FAQ
Kontakt
Schildern Sie uns Ihr Anliegen entweder per E-Mail an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder melden Sie sich bei unserer Hotline unter 089 6221 1400.
Die Ausländerbehörde ist zuverlässig erreichbar von Montag bis Mittwoch, jeweils von 13 bis 15 Uhr. Falls die Leitung besetzt ist, können Sie uns zu diesen Zeiten auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, dann rufen wir Sie zurück.
Außerhalb dieser Zeiten haben wir Parteiverkehr und sind telefonisch nicht erreichbar. Sie können uns jederzeit eine E-Mail schreiben:
Asyl/humanitär: asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Aushändigung, Übertrag: Auslaenderbehoerde-Kundencenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Einbürgerung: einbuergerung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Integration Integrationskoordination [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Allgemeine Kontaktadresse: AuslaenderBehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen kurz mit, damit Ihr Ansprechpartner sich bereits vorbereiten und Ihnen eine gezielte Auskunft geben kann.
Bitte geben Sie bei jeder Anfrage Ihren vollständigen Namen (NAME, Vorname), Geburtsdatum, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Staatsangehörigkeit sowie eine Telefonnummer für Rückfragen an.
Wenn Sie für eine andere Person tätig werden oder Auskünfte erhalten möchten, dann benötigen wir hierfür die Zustimmung dieser Person, bei Familien die Zustimmung aller Personen.
Bitte füllen Sie für jede Person das Formular zur Schweigepflichtentbindung aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Ohne diese Zustimmung dürfen wir Ihnen keinerlei Auskünfte erteilen.
Sie erhalten auf jeden Fall eine automatische Eingangsbestätigung, wenn wir Ihre E-Mail erhalten haben. Sollten Sie keine automatische Eingangsbestätigung erhalten, überprüfen Sie bitte die E-Mail-Adresse auf Richtigkeit.
Die Bearbeitungszeiten betragen momentan bis zu zwölf Wochen. Sollten Sie nach zwölf Wochen noch nichts gehört haben, kontaktieren Sie uns erneut. In dringenden Fällen können Sie uns auch telefonisch zu den telefonischen Sprechzeiten kontaktieren.
Termin
Grundsätzlich benötigen Sie einen Termin.
Wenn Sie neu zugezogen sind, müssen Sie zuerst zur Gemeinde und sich dort anmelden. Dann gilt folgendes:
- Bereich Aufenthalt aus nichthumanitären Gründen
Einen Termin für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen erhalten Sie nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen von Ihrem Sachbearbeiter. Für Ihren Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen online bei uns einreichen: Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de
- Im Bereich Asyl / humanitär
Sofern Sie sich in Deutschland aus humanitären Gründen (Asylbewerber, Anerkennung als Asylberechtigter (§25 Abs. 1 AufenthG); Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG), Gewährung vorübergehenden Schutzes (§24 AufenthG) oder Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG); Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG sowie deren Familienangehörigen) aufhalten, erhalten Sie von uns ein Terminanschreiben, mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie, den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen mitzubringen.
- Im Bereich Aufenthaltsbeendigung
Sobald Ihr Fall von uns geprüft ist, erhalten Sie ein Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen über den zuständigen Sachbearbeiter, wie Sie diesen erreichen können und wie Sie einen Termin vereinbaren können.
- Im Bereich Einbürgerung
Ihren Einbürgerungsantrag können Sie mit den Unterlagen online ( https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/einbuergerung/ ) bei uns einreichen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin.
- freiwillige Ausreise
Wenn Sie freiwillig ausreisen möchten, vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder wenden Sie sich ggf. an die allgemeine Mailadresse.
Bitte informieren Sie uns umgehend und senden Sie eine Nachricht an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder direkt an Ihren Ansprechpartner, falls dieser explizit auf der Terminbestätigung steht. Sie können uns in Ihrer Nachricht auch einen Terminvorschlag machen, den wir versuchen zu berücksichtigen.
Bitte informieren Sie uns umgehend und senden Sie eine Nachricht an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder direkt an Ihren Ansprechpartner, falls dieser explizit auf der Terminbestätigung steht. Sie können uns in Ihrer Nachricht auch einen Terminvorschlag machen, den wir versuchen zu berücksichtigen.
Aufenthaltstitel
Sie müssen zuerst bei einer Polizeidienststelle den Verlust des Dokuments melden. Die Polizei wird Ihnen eine Verlustanzeige ausstellen, die wir benötigen, um weitere Schritte vorzunehmen.
Vereinbaren Sie erst dann online einen Termin für die Übertragung des Aufenthaltstitels Landratsamt München - Ausländer- Staatsangehörigkeitsrecht - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) wenn Sie im Besitz der Verlustanzeige sind, da sonst keine abschließende Sachbearbeitung gewährleistet werden kann.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgestattung und Duldung verloren haben, schicken Sie bitte die Verlustanzeige per Email an asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail". Wir schicken Ihnen dann einen Termin zur Neuausstellung der Dokumente zu. Bitte beachten Sie, dass die Neuausstellung eine gewisse Vorlaufzeit hat und Sie bis zu 12 Wochen auf einen Termin warten müssen.
Grundsätzlich haben Sie mittlerweile die Möglichkeit in vielen Fällen Ihren Antrag auf Erteilung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels online Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de) zu stellen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen bei uns eingegangen sind und wir über Ihren Antrag entscheiden können, erhalten Sie einen Termin zur Erfassung der Biometriedaten. In der Regel wird Ihnen bei diesem Termin auch eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.
Sofern Sie vorab eine Fiktionsbescheinigung benötigen, wenden Sie sich entweder telefonisch zu den Sprechzeiten oder per E-Mail unter Auslaenderbehoerde-Kundencenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" an unser Kundencenter.
Für Fälle humanitärer Art wenden Sie sich bitte an asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail".
Sie erhalten ca. acht Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels von uns ein Schreiben bzgl. der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Darin wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Ihren Antrag einreichen können. Falls Sie kein Schreiben erhalten haben, gehen Sie vor wie bei Ihrem Erstantrag (siehe Frage: Wie erhalte ich einen Termin? / Wie kann ich einen Antrag stellen?)
Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.
Die bestehende Arbeitserlaubnis gilt uneingeschränkt weiter.
Mit diesen Unterlagen sind auch Ausreisen und Einreisen in den Schengenraum, sowie Reisen innerhalb des Schengenraums möglich. Außerhalb des Schengenraums nutzen Sie bitte Ihren nationalen Reisepass. Es werden grundsätzlich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.
Das ist politisch noch nicht entschieden. Die derzeitigen Regelungen gelten nur bis 4. März 2025 und sind voraussichtlich nicht verlängerbar.
Es wird geraten, sich frühzeitig um einen alternativen Aufenthaltsstatus, z. B. im Rahmen der Fachkräftezuwanderung, zu bemühen.
Sie haben die Möglichkeit über unsere Internetseite Landratsamt München - Ausländer- Staatsangehörigkeitsrecht - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) einen Online-Termin für den Übertrag zu vereinbaren. Das Antragsformular finden Sie auf unserer Dienstleistungsseite. Bitte bringen Sie dieses ebenso mit zum Termin wie Ihren neuen und alten Reisepass sowie Ihren Aufenthaltstitel.
Antrag
Für Ihren Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen online bei uns einreichen: Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de). Sie erhalten ca. zwölf Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels zudem ein Anschreiben von uns, mit welchem Ihnen mitgeteilt wird, welche Unterlagen Sie benötigen. Einen Termin für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen erhalten Sie nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen von Ihrem Sachbearbeiter. Unter dem o.g. Link finden Sie auch alle wichtigen Informationen rund um den Aufenthaltstitel sowie Ihren Ansprechpartner.
Sofern Sie sich in Deutschland aus humanitären Gründen (Asylbewerber, Anerkennung als Asylberechtigte/r (§25 Abs. 1 AufenthG); Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG), Gewährung vorübergehenden Schutzes (§24 AufenthG) oder Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG); Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG sowie deren Familienangehörigen) aufhalten, erhalten Sie von uns ein Terminanschreiben mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen zum Termin mitzubringen.
Ihren Einbürgerungsantrag können Sie mit den Unterlagen online ( https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/einbuergerung/ ) bei uns einreichen und nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin.
Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.
Wir haben derzeit Bearbeitungszeiten von bis zu zwölf Wochen in der Ausländerbehörde und rund zwölf Monate bei der Einbürgerung.
Arbeit
Sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit/einen bestimmten Arbeitgeber hat, informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung des bisher genehmigten Jobs. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall vor Beginn des neuen Jobs eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde benötigen. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Ansprechpartner und übersenden Sie diesem Ihren neuen Arbeitsvertrag sowie die vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Ihr Ansprechpartner wird mit diesen Dokumenten eine neue Genehmigungsanfrage bei der Arbeitsagentur starten und Sie nach deren Rückmeldung über alles Weitere informieren.
Handelt es sich bei der Änderung um eine andere Tätigkeit als bisher oder eine Senkung des bisher vereinbarten Gehalts, benötigen Sie vor Beginn des neuen Jobs eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, wenn Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit/ einen bestimmten Arbeitgeber hat. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Ansprechpartner und übersenden Sie diesem Ihren neuen Arbeitsvertrag sowie die vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Ihr Ansprechpartner wird mit diesen Dokumenten eine neue Genehmigungsanfrage bei der Arbeitsagentur starten und Sie nach deren Rückmeldung über alles Weitere informieren.
Wurde nur der Name des Arbeitgebers geändert, benötigen wir das Schreiben über die Änderung und ggf. den neuen Arbeitsvertrag, sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit / einen bestimmten Arbeitgeber hat. Sofern nichts entgegensteht, erhalten Sie dann einen Termin zur Änderung des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel auf dem der neue Name des Arbeitgebers aufgenommen wird.
Sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit / einen bestimmten Arbeitgeber hat, informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung des bisher genehmigten Jobs. Ihr Ansprechpartner wird sich nach Erhalt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über alles Weitere informieren. Melden Sie sich zudem bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend.
Eine Beschäftigung ist für Asylbewerber und Geduldete nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet. Eine Beschäftigungserlaubnis können Sie per E-Mail und schriftlich unter Vorlage der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten länger sind und Sie Vorlauf für die Bearbeitung einplanen müssen.
Integrationsberatung
Eine Terminvereinbarung kann telefonisch oder per Mail bei den einzelnen Beraterinnen und Beratern (aufgeteilt nach Gemeinden), über die Hotline 089/6221-1800 oder per E-Mail unter integrationskoordination [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" vereinbart werden.
Termine können vereinbart werden von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr.
Beratung in der offenen Sprechstunde (ohne Termin) findet immer donnerstags von 10 bis 12 Uhr in der Ludmillastraße 26, München, statt.
Außerdem finden in einigen Kommunen Außensprechstunden statt. Die Terminvereinbarung ist dort individuell geregelt, teilweise über Vorabtermine und teilweise als offene Sprechstunde. Die Informationen dazu finden Sie in der App Integreat.
Einbürgerung
Die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes wurde am 19.01.2024 im Bundestag beschlossen und tritt am 26.06.2024 in Kraft.
Auf unserer Internetseite können Sie sich über den „Quick-Check“ bezüglich der Einbürgerungsvoraussetzungen informieren und im Zweifelsfall einen Antrag stellen.
https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/einbuergerung/
Aufenthaltsbeendigung und freiwillige Ausreise
Die "Belehrung bezüglich aufenthaltsbeendender Maßnahmen" ist ein Hinweis, dass von einer Aufenthaltsbeendigung abgesehen wurde. Es besteht hierzu kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits gegenüber der Ausländerbehörde.
Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder über die Funktionsadresse der Ausländerbehörde per E-Mail oder telefonisch und legen Sie einen Ausreisenachweis (z. B. Ticket, Hotelbuchungen etc.) vor. Sie erhalten dann zeitnah einen Notfalltermin oder Ihr Pass wird bei den Grenzbeamten hinterlegt. Bitte buchen Sie die Ausreisemodalitäten mit etwas Vorlaufzeit.
Die Rückkehrberatung „COMING HOME - Büro für Rückkehrhilfen“ berät Sie über Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise in Ihr Herkunftsland. Die Beratung ist ergebnisoffen. Das heißt: Sie entscheiden nach der Beratung selbst, ob Sie freiwillig ausreisen möchten oder nicht.
Coming Home ist eine Beratungsstelle für Menschen, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen oder aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ausreisen müssen. Das Angebot umfasst:
- persönliche Beratungsgespräche,
- Hilfe bei den Ausreisevorbereitungen,
- finanzielle und materielle Unterstützung,
- Vermittlung in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder Existenzgründung,
- Vermittlung an Reintegrationsberatungsstellen im Heimatland.
Kontakt:
Coming Home
Werinherstraße 89, 81541 München
Tel.: 089/233-48666 oder 089/233-48663
Email: reintegration [at] muenchen.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"