FAQ

Kontakt

Ich habe eine allgemeine Frage: An wen kann ich mich wenden?

Schildern Sie uns Ihr Anliegen entweder per E-Mail an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder melden Sie sich bei unserer Hotline unter 089/6221-1800.

Ich habe eine Frage zu meinem Antrag/Anliegen – wie kontaktiere ich meinen Ansprechpartner?

Die Ausländerbehörde ist nur von Montag bis Mittwoch von 13 bis 15 Uhr telefonisch erreichbar. Falls die Leitung besetzt ist, können Sie uns zu diesen Zeiten auch eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, wir rufen Sie zurück.

Außerhalb dieser Zeiten haben wir Parteiverkehr und sind telefonisch nicht erreichbar. Sie können uns jederzeit eine E-Mail schreiben:

Asyl/humanitär: asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Aushändigung, Übertrag: Auslaenderbehoerde-Kundencenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Einbürgerung: einbuergerung [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Integration Integrationskoordination [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Allgemeine Kontaktadresse: AuslaenderBehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"

Was ist bei der Kontaktaufnahme wichtig? / Schweigepflichtentbindung

Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen kurz mit, damit Ihr Ansprechpartner sich vorbereiten und Ihnen eine gezielte Auskunft geben kann.

Bitte geben Sie bei jeder Anfrage Ihren vollständigen Namen (Name und  Vorname), Geburtsdatum, Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort), Staatsangehörigkeit und eine Telefonnummer für Rückfragen an.

Wenn Sie für eine andere Person tätig werden oder Auskünfte erhalten möchten, benötigen wir die Zustimmung dieser Person, bei Familien die Zustimmung aller Personen.

Bitte füllen Sie für jede Person das Formular zur Schweigepflichtentbindung aus und senden es unterschrieben an uns zurück. Ohne diese Zustimmung dürfen wir Ihnen keinerlei Auskünfte erteilen.

Ich habe eine Mail geschrieben und keine Antwort erhalten. Ich erreiche telefonisch niemanden.

Wenn wir Ihre E-Mail erhalten haben, bekommen Sie eine automatische Eingangsbestätigung. Sollten Sie keine erhalten haben, überprüfen Sie bitte die E-Mail-Adresse auf Richtigkeit und prüfen Sie Ihren Spam-Ordner.

Die Bearbeitungszeiten betragen momentan bis zu zwölf Wochen. Sollten Sie nach zwölf Wochen noch nichts gehört haben, kontaktieren Sie uns erneut. In dringenden Fällen können Sie uns auch telefonisch zu den telefonischen Sprechzeiten kontaktieren.


Termin

Benötige ich einen Termin oder kann ich ohne Termin vorbeikommen?

Grundsätzlich benötigen Sie einen Termin.

Wie erhalte ich einen Termin? / Wie kann ich einen Antrag stellen?

Wenn Sie neu zugezogen sind, müssen Sie zuerst zur Gemeinde und sich dort anmelden. Dann gilt folgendes:

  • Bereich Aufenthalt aus nichthumanitären Gründen

Einen Termin für die Erteilung bzw. Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen erhalten Sie nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen von Ihrem Sachbearbeiter. Für Ihren Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen können Sie Ihren Antrag mit den Unterlagen online bei uns einreichen: Landkreis München: Dienstleistung (landkreis-muenchen.de

  • Im Bereich Asyl / humanitär 

Sofern Sie sich in Deutschland aus humanitären Gründen
Asylbewerber, Anerkennung als Asylberechtigter (§25 Abs. 1 AufenthG);
- Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG);
- Gewährung vorübergehenden Schutzes (§24 AufenthG);
- Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG);
- Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG sowie deren Familienangehörigen) 
aufhalten, erhalten Sie von uns ein Terminanschreiben, mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie, den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen mitzubringen.

  • Im Bereich Aufenthaltsbeendigung

Sobald Ihr Fall von uns geprüft ist, erhalten Sie ein Schreiben. Mit diesem Schreiben erhalten Sie Informationen über den zuständigen Sachbearbeiter, wie Sie diesen erreichen können und wie Sie einen Termin vereinbaren können.

  • Im Bereich Einbürgerung 

Ihren Einbürgerungsantrag können Sie mit den Unterlagen online ( https://www.landkreis-muenchen.de/buergerservice/dienstleistung/einbuergerung/ ) bei uns einreichen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin.

  • freiwillige Ausreise

Wenn Sie freiwillig ausreisen möchten, vereinbaren Sie per E-Mail oder telefonisch einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder wenden Sie sich ggf. an die allgemeine Mailadresse.

Ich habe meinen Termin verpasst. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend und senden Sie eine Nachricht an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder direkt an Ihren Ansprechpartner, falls dieser explizit auf der Terminbestätigung steht. Sie können uns in Ihrer Nachricht auch einen Terminvorschlag machen, wir versuchen ihn zu berücksichtigen.

Ich will meinen Termin absagen/verschieben. Was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns umgehend und senden Sie eine Nachricht an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail" oder direkt an Ihren Ansprechpartner, falls dieser explizit auf der Terminbestätigung steht. Sie können uns in Ihrer Nachricht auch einen Terminvorschlag machen, den wir versuchen zu berücksichtigen.


Aufenthaltstitel

Ich habe meinen Aufenthaltstitel verloren. Was muss ich tun?

Sie müssen zuerst bei einer Polizeidienststelle den Verlust des Dokuments melden. Die Polizei wird Ihnen eine Verlustanzeige ausstellen, die wir benötigen, um weitere Schritte vorzunehmen.

Vereinbaren Sie erst dann online einen Termin für die Übertragung des Aufenthaltstitels Landratsamt München - Ausländer- Staatsangehörigkeitsrecht - Schritt 1 von 5: Auswahl der Funktionseinheit (termine-reservieren.de) wenn Sie im Besitz der Verlustanzeige sind, da sonst keine abschließende Sachbearbeitung gewährleistet werden kann.

Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgestattung und Duldung verloren haben, schicken Sie bitte die Verlustanzeige per Email an asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail". Wir schicken Ihnen dann einen Termin zur Neuausstellung der Dokumente zu. Bitte beachten Sie, dass die Neuausstellung eine gewisse Vorlaufzeit hat und Sie bis zu 12 Wochen auf einen Termin warten müssen.

Mein Aufenthaltstitel ist abgelaufen und ich habe noch keinen Termin. Was muss ich tun?

Wenn Ihr Aufenthaltstitel noch nicht abgelaufen ist, können Sie den Antrag online stellen. Sobald alle erforderlichen Unterlagen eingegangen sind, erhalten Sie einen Termin zur Erfassung der Biometriedaten und ein vorläufiges Dokument (Fiktionsbescheinigung).

Wenn Sie früher eine Fiktionsbescheinigung benötigen, rufen Sie die Hotline unter 089 / 6221 1400 von Montag bis Mittwoch von 13 bis 15 Uhr an oder schreiben Sie eine Email an Auslaenderbehoerde-Kundencenter [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###rel="noopener noreferrer nofollow" target="_blank"

Für Asyl/humanitär Fälle schreiben Sie an asylrecht [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###rel="noopener noreferrer nofollow" target="_blank"

Wie kann ich die Verlängerung meines Aufenthaltstitels beantragen?

Sie erhalten ca. acht Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels von uns ein Schreiben bzgl. der Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels. Darin wird Ihnen mitgeteilt, welche Unterlagen benötigt werden und wie Sie Ihren Antrag einreichen können. Falls Sie kein Schreiben erhalten haben, gehen Sie vor wie bei Ihrem Erstantrag (siehe Frage: Wie erhalte ich einen Termin? / Wie kann ich einen Antrag stellen?)

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Mein Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG ist am 4. März 2024 ausgelaufen. Wird dieser verlängert? Kann ich arbeiten und reisen?

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse sind automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert worden. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.

Die bestehende Arbeitserlaubnis gilt uneingeschränkt weiter.

Mit diesen Unterlagen sind auch Ausreisen und Einreisen in den Schengenraum, sowie Reisen innerhalb des Schengenraums möglich. Außerhalb des Schengenraums nutzen Sie bitte Ihren nationalen Reisepass. Es werden grundsätzlich keine neuen Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt.

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet. Was passiert, wenn der AT nach § 24 AufenthG am 4. März 2025 ausläuft?

Das ist politisch noch nicht entschieden. Die derzeitigen Regelungen gelten nur bis 4. März 2025 und sind voraussichtlich nicht verlängerbar.

Es wird geraten, sich frühzeitig um einen alternativen Aufenthaltsstatus, z. B. im Rahmen der Fachkräftezuwanderung, zu bemühen.

Ich habe einen neuen Reisepass und muss meine Niederlassungserlaubnis übertragen lassen.

Um Ihren Aufenthaltstitel in den neuen Pass zu übertragen, müssen Sie einen persönlichen Termin vereinbaren, am schnellsten geht es Online.

Bringen Sie bitte zum Termin den ausgefüllten Personalbogen zum Übertrag eines Aufenthaltstitels, Ihren neuen und alten Reisepass und Ihren Aufenthaltstitel mit.

Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Übertragung von Niederlassungserlaubnissen sowie Neuausstellung von Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose.


Antrag

Wie kann ich einen Antrag einreichen?

Für Ihren Aufenthalt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, Ausbildung/Studium oder aus familiären Gründen können Sie einen Online-Antrag stellen. Sie erhalten ca. 12 Wochen vor Ablauf Ihres Aufenthaltstitels ein Anschreiben von uns, in dem mitgeteilt wird, welche Unterlagen Sie benötigen. Nach Zusendung aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Sachbearbeiter einen Termin. Unter dem o.g. Link finden Sie auch alle wichtigen Informationen rund um den Aufenthaltstitel sowie Ihren Ansprechpartner.

Sofern Sie sich in Deutschland aus humanitären Gründen
- Asylbewerber, Anerkennung als Asylberechtigte/r (§25 Abs. 1 AufenthG);
- Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz (§25 Abs. 2 AufenthG);
- Gewährung vorübergehenden Schutzes (§24 AufenthG);
- Feststellung eines Abschiebungsverbotes (§25 Abs. 3 AufenthG);
- Aufnahme durch Bund oder Land (§§ 22 und 23 AufenthG sowie deren Familienangehörigen)
aufhalten, erhalten Sie von uns ein Terminanschreiben mit welchem Ihnen der Antrag/die Anträge zugesandt wird/werden. Wir bitten Sie den Antrag/die Anträge vollständig ausgefüllt zusammen mit dem auf dem jeweiligen Anschreiben genannten Unterlagen zum Termin mitzubringen.

Ihren Einbürgerungsantrag können Sie mit den Unterlagen online einreichen und nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von uns einen Termin.

Wie kann ich Unterlagen zu meinem Antrag nachreichen?

Bitte kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner.

Wann wird über meinen Antrag entschieden?

Wir haben derzeit Bearbeitungszeiten von bis zu 12 Wochen in der Ausländerbehörde und rund 12 Monate bei der Einbürgerung. 


Arbeit

Ich habe meinen Job gewechselt. Was muss ich tun?

Sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit/einen bestimmten Arbeitgeber hat, informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung des bisher genehmigten Jobs. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall vor Beginn des neuen Jobs eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde benötigen. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Ansprechpartner und übersenden Sie diesem Ihren neuen Arbeitsvertrag sowie die vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Ihr Ansprechpartner wird mit diesen Dokumenten eine neue Genehmigungsanfrage bei der Arbeitsagentur starten und Sie nach deren Rückmeldung über alles Weitere informieren.

Mein Arbeitsvertrag hat sich geändert. Was muss ich tun?

Handelt es sich bei der Änderung um eine andere Tätigkeit als bisher oder eine Senkung des bisher vereinbarten Gehalts, benötigen Sie vor Beginn des neuen Jobs eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde, wenn Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit/ einen bestimmten Arbeitgeber hat. Bitte wenden Sie sich unverzüglich an Ihren Ansprechpartner und übersenden Sie diesem Ihren neuen Arbeitsvertrag sowie die vom neuen Arbeitgeber ausgefüllte Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis. Ihr Ansprechpartner wird mit diesen Dokumenten eine neue Genehmigungsanfrage bei der Arbeitsagentur starten und Sie nach deren Rückmeldung über alles Weitere informieren.

Wurde nur der Name des Arbeitgebers geändert, benötigen wir das Schreiben über die Änderung und ggf. den neuen Arbeitsvertrag, sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit / einen bestimmten Arbeitgeber hat. Sofern nichts entgegensteht, erhalten Sie dann einen Termin zur Änderung des Zusatzblattes zum Aufenthaltstitel auf dem der neue Name des Arbeitgebers aufgenommen wird.

Ich habe meinen Arbeitsplatz verloren. Was muss ich tun?

Sofern Ihr Aufenthaltstitel eine Beschränkung auf eine bestimmte Tätigkeit / einen bestimmten Arbeitgeber hat, informieren Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Kündigung des bisher genehmigten Jobs. Ihr Ansprechpartner wird sich nach Erhalt mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie über alles Weitere informieren. Melden Sie sich zudem bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend.

Wie erhalte ich eine Arbeitserlaubnis als Asylbewerber oder Geduldeter?

Eine Beschäftigung ist für Asylbewerber und Geduldete nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet. Eine Beschäftigungserlaubnis können Sie per E-Mail und schriftlich unter Vorlage der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis beantragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten länger sind und Sie Vorlauf für die Bearbeitung einplanen müssen.


Integrationsberatung

Wie bekomme ich eine Beratung? Wer hilft mir bei Themen Deutschlernen und Integration?

Ein Termin zur Beratung durch die Integrationskoordination kann telefonisch oder per Mail bei den einzelnen Beraterinnen und Beratern (aufgeteilt nach Gemeinden), über die Hotline 089/6221-1800 oder per E-Mail unter integrationskoordination [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" vereinbart werden.

Termine finden von Montag bis Freitag, 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr statt.
Beratung in der offenen Sprechstunde (ohne Termin) findet immer donnerstags von 10 bis 12 Uhr in der Ludmillastraße 26, München, statt.

Außerdem finden in einigen Kommunen Außensprechstunden statt. Die Terminvereinbarung ist dort individuell geregelt, teilweise über Vorabtermine und teilweise als offene Sprechstunde. Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Außensprechstunden der Integrationskoordination in den Gemeinden oder in der App Integreat.

Bitte beachten: Es können bei der Integrationskoordination keine Termine für die Ausländerbehörde sowie für Ausweisverlängerungen vereinbart werden.

Die Beratung der Integrationskoordination richtet sich an Personen mit Wohnsitz im Landkreis München und nicht an Personen mit Wohnsitz in der Stadt München.


Einbürgerung

Ich möchten den deutschen Pass beantragen. Welchen Stand hat das neue Gesetz?

Auf der Seite Einbürgerung  können Sie sich über die Einbürgerungsvoraussetzungen informieren, einen „Quick-Check“ durchführen und einen Online-Antrag stellen.


Aufenthaltsbeendigung und freiwillige Ausreise

Ich habe eine Belehrung bzgl. aufenthaltsbeendender Maßnahmen erhalten, was muss ich tun?

Die "Belehrung bezüglich aufenthaltsbeendender Maßnahmen" ist ein Hinweis, dass von einer Aufenthaltsbeendigung abgesehen wurde. Es besteht hierzu kein weiterer Handlungsbedarf Ihrerseits gegenüber der Ausländerbehörde.

Ich möchte freiwillig ausreisen, aber die Behörde hat meinen Pass. Was kann ich tun?

Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter oder über die Zentrale per E-Mail an auslaenderbehoerde [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" oder telefonisch unter 089/6221-1800 und legen Sie einen Ausreisenachweis (z. B. Ticket, Hotelbuchungen etc.) vor. Sie erhalten zeitnah einen Notfalltermin oder Ihr Pass wird bei den Grenzbeamten hinterlegt. Bitte buchen Sie die Ausreisemodalitäten mit etwas Vorlaufzeit.

Gibt es eine Rückkehrberatung?

Die Rückkehrberatung „COMING HOME - Büro für Rückkehrhilfen“ berät Sie über Möglichkeiten der freiwilligen Ausreise in Ihr Herkunftsland. Die Beratung ist ergebnisoffen. Das heißt: Sie entscheiden nach der Beratung selbst, ob Sie freiwillig ausreisen möchten oder nicht.

Coming Home ist eine Beratungsstelle für Menschen, die dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren wollen oder aus aufenthaltsrechtlichen Gründen ausreisen müssen. Das Angebot umfasst:

  • persönliche Beratungsgespräche,
  • Hilfe bei den Ausreisevorbereitungen,
  • finanzielle und materielle Unterstützung,
  • Vermittlung in Maßnahmen zur Berufsvorbereitung oder Existenzgründung,
  • Vermittlung an Reintegrationsberatungsstellen im Heimatland.

Kontakt:

Coming Home
Werinherstraße 89, 81541 München
Tel.: 089/233-48666 oder 089/233-48663
Email: reintegration [at] muenchen.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"