Angebot von Wohnraum für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine

Sie leben im Landkreis München und wollen helfen, geflüchteten Menschen aus der Ukraine eine Wohnung zu verschaffen? Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen können und welche Kosten Sie erstattet bekommen können.

Erstattung von Miet- und Wohnnebenkosten

Ukrainische Geflüchtete können Bürgergeld im Jobcenter oder Leistungen nach dem SGB XII im Sozialamt beantragen. Darüber erhalten sie auch Leistungen zur Begleichung von anfallenden Miet- oder Wohnnebenkosten.

Bei Geflüchteten, die Bürgergeld oder aufgrund ihres Alters oder einer Erwerbsminderung Leistungen nach dem SGB XII beziehen, kann das Jobcenter bzw. das Sozialamt bei der Berechnung der Sozialleistungen angemessene Kosten anerkennen. Diese müssen sich im Rahmen der aktuellen Mietobergrenzen bewegen. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Miet- oder Untermietvertag. Auch Wohnnebenkosten können berücksichtigt werden. Informationen zu den Mietobergrenzen gibt es auf der Website des Landkreises unter Mietobergrenzen für Empfänger von Bürgergeld oder Leistungen nach SGB XII

Miete oder Nebenkosten können auch direkt an den Vermieter überwiesen werden, wenn die Geflüchteten schriftlich erklären, dass sie mit der Direktzahlung an den Vermieter einverstanden sind.

Wer Wohnraum kostenfrei zur Verfügung stellt, kann mit seinem Gast eine Beteiligung an den Wohnnebenkosten vereinbaren. Tatsächlich anfallenden Kosten in angemessener Höhe können dann je nach Leistungsbezug vom Jobcenter oder vom Sozialamt berücksichtigt werden. Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Gastgeber und Geflüchteten. Erklärt sich der Geflüchtete einverstanden, kann die Überweisung direkt an seinen Gastgeber erfolgen.

Ein Formblatt für eine Vereinbarung über die Beteiligung an den Wohnnebenkosten steht hier zur Verfügung:

Sie haben Fragen?

Telefon zur schnellen Hilfe

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.

Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn

  • Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
  • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
  • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
  • selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.

Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.

Zentrale Erstanlaufstelle der Freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung

Hilfetelefon: 089 / 54 49 71 99
(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ukraine-hotline [at] freie-wohlfahrtspflege-bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"