Information für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München

Das Landratsamt München (inkl. Ausländerbehörde und das Jobcenter) ist ausschließlich für Personen zuständig, die ihren Wohnsitz im Landkreis München haben. Wenn Sie in der Stadt München leben, ist nicht das Landratsamt München, sondern das Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München für Sie zuständig. 

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert, dafür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Bundesrat den Weg freigemacht. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.

Informationen zu wichtigen Fragen rund um das Ankommen und Leben im Landkreis finden Sie auf dieser Website oder auch in der "Integreat"-App für den Landkreis München. Die Informationen in der App sind auf Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch verfügbar. Mehr Informationen unter https://integreat.app/lkmuenchen/de/

Antworten auf wichtige Fragen

Bundesweite Verteilung von Geflüchteten

Seit dem 1. Mai 2022 werden mit dem neuen, bundesweiten Registrier- und Verteilsystem FREE Kriegsflüchtlinge, die erstmals in Deutschland registriert werden bzw. staatliche Leistungen beantragen, automatisiert entsprechend der Quotenverteilung nach dem Königsteiner Schlüssel einem Bundesland zugewiesen. Leistungen können damit nur in diesem Bundesland beantragt und in Anspruch genommen werden. Für den Landkreis München bedeutet dies, dass aufgrund der Quotenübererfüllung grundsätzlich keine weiteren Kriegsflüchtlinge aufgenommen werden können. Dies gilt auch für Personen, die privat im Landkreis München unterkommen könnten. Ausnahmen gibt es nur für engste Familienangehörige (sog. Kernfamilie, also Eltern und Ihre Kinder sowie Ehegatten) sowie Personen mit einem festen Arbeitsplatz im Landkreis München.

Mehr Informationen in ukrainischer Sprache finden Sie unter: Landkreis München (integreat.app)

Leistungen erhalten

Geflüchteten steht grundsätzlich finanzielle Unterstützung des Staates zu. Bevor Hilfe des Staates in Anspruch genommen werden kann, muss jedoch zunächst – sofern vorhanden – eigenes Vermögen und Einkommen eingesetzt werden. Das Landratsamt München ist für die Prüfung und Auszahlung der Geldleistungen für Personen, die im Landkreis München untergebracht sind, zuständig. Sie können den Antrag online stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier:

Finanzielle Unterstützung erhalten

Aufenthalt in Deutschland

Die bestehenden Aufenthaltserlaubnisse werden automatisch bis zum 4. März 2025 verlängert, dafür haben das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) sowie der Bundesrat den Weg freigemacht. Für eine Verlängerung müssen die Geflüchteten bei der zuständigen Ausländerbehörde nicht vorsprechen.

Ukrainische Staatsangehörige, die einen biometrischen Pass besitzen, können für einen Kurzaufenthalt (max. 90 Tage) visumfrei nach Deutschland einreisen. Innerhalb des 90-tägigen visumfreien Aufenthalts muss eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden, außer die Ausreise ist innerhalb der 90 Tage beabsichtigt. Während der 90 Tage darf man sich in Deutschland aufhalten, aber nicht arbeiten.

1.) Aufenthaltserlaubnis beantragen

Die Aufenthaltserlaubnis ermöglicht auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit (sowohl selbstständige als auch unselbstständige Tätigkeit).

Ukrainische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen sowie Personen, die sich mit einem unbefristeten Aufenthaltstitel in der Ukraine aufgehalten haben, haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG, wenn sie am bzw. nach dem 24.02.2022 aus der Ukraine geflohen sind. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst bis 04.03.2025 erteilt.

Antragsteller, die einen Anspruch auf vorübergehenden Schutz nach §24 AufenthG haben, erhalten zunächst eine Bescheinigung über die Antragstellung ("Fiktionsbescheinigung), die zunächst sechs Monate gilt. Hiermit ist die Aufnahme der Erwerbstätigkeit bereits erlaubt.

Alle Personen werden mittels sogenannter PIK-Geräte offiziell registriert. Dies erfolgt vor der Aushändigung der Fiktionsbescheinigung.

Termin bei der Ausländerbehörde buchen

Sie müssen einen Termin bei der Ausländerbehörde buchen, wenn Sie die Aufenthaltserlaubnis beantragen möchten.

Diese Terminvereinbarung ist nur per E-Mail möglich. Rufen Sie nicht bei der Ausländerbehörde an, wenn es um Ihre Terminbuchung geht.

Bitte senden Sie eine E-Mail an den Bereich asylrecht [at] lra-m.bayern.deAsylrecht  title="E-Mail schreiben" class="link__mail"und fügen Sie folgende Dokumente (ausschließlich im Format pdf und gesammelt in einer E-Mail) bei:

  • Meldebescheinigung
  • Kopie des Reisepasses (Fotoseite und alle Seiten mit Einträgen)
  • Nachweis für einen Aufenthalt in der Ukraine zu Kriegsbeginn
  • ggf. FREE-Option für Bayern
  • ggf. Fiktionsbescheinigung oder sonstige bisher ausgestellte Dokumente
  • ggf. sonstige Identitätsdokumente (ID-Card, Geburtsurkunde)
  • ggf. Arbeitsvertrag
  • ggf. Mietvertrag

Die Terminanfrage wird schnellstmöglich bearbeitet.

Bitte haben Sie Geduld.

Die Bearbeitung des Termins in unserem Haus kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, bitten wir Sie, von Nachfragen oder der Buchung weiterer Termine abzusehen.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, erhalten Sie von uns eine Termineinladung mit einer fünfstelligen Terminkennung zugeschickt. Die Einladungen werden per Post versandt, bitte stellen Sie sicher, dass Ihr Name auf dem Briefkasten angebracht ist und Sie Post empfangen können.

2.) Aufenthaltstitel ausgehändigt bekommen

Wenn Sie bereits eine Fiktionsbescheinigung erhalten haben und auf die Aushändigung Ihrer Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel warten, bitten wir Sie um ein wenig Geduld.

Dann benötigen Sie einen persönlichen Abholtermin bei Ihrer Ausländerbehörde. Diesen können Sie direkt online über folgenden Link bei uns vereinbaren.

Terminvereinbarung Aushändigung eAT/ePass

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Herstellungsdauer durch die Bundesdruckerei erfahrungsgemäß ein Termin für die Abholung Ihres Aufenthaltstitels (eAT) frühestens fünf Wochen nach Antragstellung zu empfehlen ist. In Einzelfällen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten durch die Bundesdruckerei kommen.

Die Abholung des Aufenthaltstitels (eAT) kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Zur Bevollmächtigung nutzen Sie bitte das Formular Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT). Dieses finden Sie auf der Seite

Aushändigung / Abholung von Aufenthaltstiteln (eAT) sowie Reiseausweisen für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose

im Bereich "Formulare und Merkblätter".

Medizinische Versorgung

Geflüchtete aus der Ukraine haben Zugang zur medizinischen Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Ist eine medizinische Versorgung erforderlich, ist eine Versorgung auch schon vor der Registrierung möglich.

Wichtige Gesundheitsthemen und nützliche Anlaufstellen im Kontext von Flucht und Trauma

Corona-Test und Corona-Impfung

Die Test- und Impfzentren im Landkreis München stehen mit ihrem Angebot auch allen ukrainischen Flüchtlingen zur Verfügung. Zudem können kostenlose Bürgertests (PoC-Antigenschnelltests) an den entsprechenden Teststellen in Anspruch genommen werden.

Flüchtlinge aus der Ukraine haben Anspruch auf einen kostenlosen Coronavirus-Schnelltest

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen, die mit einem nicht in der EU zugelassenen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff (CoronaVac von Sinovac, Covilo von Sinopharm und Covaxin von Bharat Biotech International Ltd.) oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V von Gamelaya grundimmunisiert wurden, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach den bestehenden STIKO-Empfehlungen.

Um bestmöglich gegen eine SARS-CoV-2-Infektion geschützt zu sein, empfiehlt die STIKO Personen, die vollständig (zweimalig) mit einem o. g., nicht in der EU zugelassenen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff oder mit dem Vektor-basierten Impfstoff Sputnik V grundimmunisiert sind und ggf. bereits eine Auffrischimpfung erhalten haben, eine einmalige Impfung mit einem mNRA-Impfstoff im Mindestabstand von drei Monaten zur letzten Impfung.

Ist nach abgeschlossener Grundimmunisierung mit einem der o. g. nicht in der EU zugelassenen Impfstoffen eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion aufgetreten, soll die mRNA-Impfung frühestens drei Monate später verabreicht werden.

Der Landkreis München bietet Flüchtlingen aus der Ukraine die Möglichkeit, sich kostenlos gegen das Coronavirus Covid-19 impfen zu lassen.

Corona-Teststellen im Landkreis München: Corona-Test
Weitere Informationen zum Impfen im Landkreis München: Corona-Impfung
Informationen des StMGP zum Coronavirus und zur Impfung: Informationen zum Coronavirus

Erwerbstätigkeit in Deutschland

Wenn Ihnen die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis (nach § 24 Aufenthaltsgesetz) erteilt hat, dürfen Sie in der Regel auch eine Arbeit aufnehmen.

Für Geflüchtete aus der Ukraine kann eine Arbeitserlaubnis auch bereits mit der Bestätigung über die Antragstellung einer Aufenthaltserlaubnis (Fiktionsbescheinigung) ausgesprochen werden. Die Fiktionsbescheinigung ist sechs Monate lang gültig.

Informationen der Agentur für Arbeit
Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Ukrainische Lehrkräfte für Grund- und Mittelschulen gesucht
Nähere Informationen zur Bewerbung finden Sie auf der Seite des Staatlichen Schulamts

Informationen für Tierbesitzer

Sind Sie mit Hund, Katze oder Frettchen zu uns gekommen? Dann braucht Ihr Tier jetzt einen vollständigen Tollwut-Schutz. Wenn Ihr Tier bereits gegen Tollwut geimpft ist und Sie die Unterlagen über die Tollwutimpfung bei sich haben, braucht es nur noch eine Kennzeichnung des Tiers (mit Mikrochip) und einen blauen Heimtierausweis vom Tierarzt. Ist Ihr Tier noch nicht gegen Tollwut geimpft, müssen Sie das beim Tierarzt gleich machen lassen. Jede Tierarztpraxis kann das erledigen. Kosten sind für Sie damit nicht verbunden beziehungsweise diese übernimmt gegebenenfalls der Landkreis München für Sie. Bei der Suche nach einem Tierarzt unterstützt Sie die Betreuung bei der Ankunft.
 
Sind Sie mit anderen Heimtieren angereist? Brauchen diese eine medizinische Erstversorgung durch einen Tierarzt? Benötigen Sie einen Käfig, ein Terrarium für Ihr Tier? Auch hier unterstützen wir Sie! Wenden Sie sich an Ihre Betreuung bei der Ankunft oder an das Landratsamt München, Veterinäramt. Telefon: 089/6221-2375 oder -2374.

Weitere Informationen finden Sie im nachfolgenden Infoblatt, das in Deutsch und Ukrainisch verfasst ist.

Infoblatt: Informationen für Tierbesitzer

Deutsch lernen

Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz oder einer Fiktionsbescheinigung haben Sie Zugang zu verschiedenen Kursen:

  • Integrationskurse
  • Erstorientierungskurse
  • Berufssprachkurse

Integrationskurs

Sie benötigen für die Anmeldung zu einem Integrationskurs einen Berechtigungsschein. Mit dem Berechtigungsschein können Sie sich bei einem Kursanbieter Ihrer Wahl anmelden. Weitere Informationen zum Integrationskurs können Sie im Merkblatt zum Integrationskurs (auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar) oder auf der Seite des BAMF nachlesen.

Wie kann ich einen Berechtigungsschein für einen Integrationskurs erhalten?

Wenn Sie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter erhalten, können Sie den Berechtigungsschein direkt von Ihrer zuständigen Ansprechperson im Fallmanagement ausgestellt bekommen. In diesem Fall sind Sie automatisch von den Kosten befreit. Wenn Sie einen Berechtigungsschein durch das Jobcenter beantragen möchten, wenden Sie sich an die folgende E-Mail-Adresse: jobcenter-ukraine [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail".

Wenn Sie kein Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. Der Antrag ist auch mit einer Fiktionsbescheinigung möglich. Die Teilnahme am Integrationskurs ist auch für Sie kostenlos.

Den ausgefüllten Antrag senden Sie zusammen mit einer Kopie Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Fiktionsbescheinigung per Post an die für den Landkreis München zuständige Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Außenstelle München - Referat 53A
Streitfeldstraße 39
81673 München

Wenn Sie Unterstützung bei der Antragstellung benötigen, können Sie sich an einen Integrationskurs-Anbieter in Ihrer Nähe wenden. Den nächstgelegenen Kursanbieter finden Sie hier.

Berufssprachkurs

Für die Teilnahme an einem Berufssprachkurs müssen Sie entweder bereits an einem Integrationskurs teilgenommen haben oder B1 Sprachkenntnisse nachweisen.

Sie benötigen für die Anmeldung zu einem Berufssprachkurs einen Berechtigungsschein. Mit dem Berechtigungsschein können Sie sich bei einem zertifizierten Kursanbieter Ihrer Wahl anmelden. Weitere Informationen können Sie im Merkblatt zum Berufssprachkurs (auch auf Ukrainisch und Russisch verfügbar) oder auf der Seite des BAMF nachlesen.

Wie kann ich eine Berechtigung für einen Berufssprachkurs erhalten?
  • Wenn Sie Arbeitslosengeld II vom Jobcenter erhalten, können Sie eine Teilnahmeberechtigung von Ihrer zuständigen Ansprechperson im Fallmanagement erhalten. Die Kursteilnahme ist dann kostenfrei für Sie. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an jobcenter-ukraine [at] lra-m.bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail".
  • Wenn Sie nicht beschäftigt sind und kein Arbeitslosengeld II vom Jobcenter erhalten, können Sie sich bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend melden und sich nach einer Berechtigung für einen Berufssprachkurs erkundigen.
  • Wenn Sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie selbst einen Antrag auf Zulassung zum Berufssprachkurs beim BAMF stellen.

Kostenlose Selbstlern-Angebote

VHS-Lernportal
Deutsche Welle: Deutsch Lernen
Goethe-Institut: Kostenlos Deutsch üben

Auto und Führerschein

Alle Informationen zum Umgang mit ukrainischen Führerscheinen finden Sie auf folgender Seite: Ukrainische Führerscheine

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Einreise und Aufenthalt in Deutschland stellen unter anderem folgende Seiten zur Verfügung:

Hilfeportal der Bundesregierung für Geflüchtete aus der Ukraine: www.germany4ukraine.de/
Bundesinnenministerium: Antworten auf häufige Fragen zur Einreise
Bayerisches Innenministerium: Hilfen in der Ukrainekrise
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Antworten auf häufige Fragen - deutsch
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF): Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine nach Deutschland und zum Aufenthalt in Deutschland
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Fragen und Antworten - deutsch
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration: Fragen und Antworten zur Einreise aus der Ukraine und zum Aufenthalt in Deutschland


Sie haben Fragen?

Telefon zur schnellen Hilfe

Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.

Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn

  • Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
  • Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
  • nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
  • selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.

Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.

Zentrale Erstanlaufstelle der Freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung

Hilfetelefon: 089 / 54 49 71 99
(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ukraine-hotline [at] freie-wohlfahrtspflege-bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"


Weitere externe Links und Informationen