Integration
Der Landkreis München definiert Integration als Eingliederung von Zuwanderern in bestehende demokratisch freiheitliche Strukturen mit dem Ziel einer gleichberechtigten Teilhabe am sozialen, wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und gesellschaftlichen Leben in all seinen Facetten unter gegenseitiger Respektierung der jeweiligen kulturellen Eigenart der Zugewanderten wie der Ortsansässigen. Dies setzt Veränderungsbereitschaft und gegenseitige Anerkennung auf Seiten der aufnehmenden und der einwandernden Gesellschaft voraus und braucht Zeit.
Integration ist eine Querschnittsaufgabe. Sie wird durch viele verschiedene Stellen der Verwaltung des Landkreises unterstützt. Der Landkreis kooperiert bei der Integrationsarbeit mit seinen Kommunen und vielen weiteren Akteuren, damit Menschen mit Migrationshintergrund, Ausländerinnen und Ausländer, Asylbewerberinnen und Asylbewerber, Flüchtlinge, Neuzugewanderte und Ortsansässige im Landkreis gut zusammen leben können.
Im Landratsamt München gibt es seit vielen Jahren einen Integrationsbeauftragten, der Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens im Landkreis München initiiert und die Vernetzung bereits bestehender Aktivitäten und Angebote fördert. Zudem existiert der Fachbereich Integration, der ein besseres Ankommen von Personen mit Migrations- und Fluchterfahrung in Deutschland unterstützt. Neben logistischen Herausforderungen, wie beispielsweise der Unterbringung, koordiniert das Landratsamt München unter anderem auch die soziale Beratung der Geflüchteten. 2017 wurde die Integrationskoordination eingerichtet, welche Integration besonders in den Kernbereichen Bildung & Sprache, Orientierung & Teilhabe und Arbeit & Beschäftigung durch Beratung fördert.
Dienstleistungen
- Asylbewerber und Flüchtlinge in sozialen Angelegenheiten beraten
- Ehrenamtskoordination / Integrationslotse
- Flüchtlingsunterbringung - Belegungsmanagement
- Flüchtlingsunterbringung - Objektverwaltung
- Flüchtlingsunterbringung - Privater Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge gesucht
- Integrationskoordination für Personen mit Migrations- und Fluchterfahrung
- Integrationsbeauftragter
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen