Ukraine: Informationen und Hilfen
Sie sind aus dem Kriegsgebiet in der Ukraine geflüchtet und im Landkreis München untergekommen? Hier finden Sie Informationen zu Aufenthalt, Leistungen, Unterkunft und vielem mehr:
Informationen für ukrainische Flüchtlinge im Landkreis München
Information zum Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG sind dem Seitenende zu entnehmen / Інформацію щодо посвідки на проживання відповідно до § 24 AufenthG можна знайти внизу сторінки (в розкривному меню)
Am 24. Februar 2022 hat Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine begonnen. Seitdem sind Angaben der UN zufolge mehrere Hunderttausend Menschen auf der Flucht vor dem Krieg. Es wird erwartet, dass auch in Deutschland eine große Anzahl Geflüchteter eintreffen wird. Der Landkreis München kümmert sich um die Unterbringung und Grundversorgung der Geflüchteten, die in den 29 kreisangehörigen Kommunen ankommen.
Landkreis errichtet Unterkünfte
In einem ersten Schritt hat der Landkreis die Unterbringungslage in seinen bestehenden Unterkünften bewertet. Freie und belegbare Kapazitäten in den bestehenden Unterkünften wurden gemäß aktuellster Vorgaben über die bewährte Freiplatzmeldung an die zentrale Aufnahmestelle bei der Regierung von Oberbayern gemeldet.
Neben angemieteten Wohnungen und der Nutzung vorhandener Unterbringungsmöglichkeiten errichtet der Landkreis unter anderem Container-Anlagen und andere Großunterkünfte.
Sie möchten den Menschen vor Ort in der Ukraine und auf der Flucht mit Sach- oder Geldspenden helfen oder haben anderweitige Hilfsangebote? Der Landkreis München selbst nimmt keine Geld- und Sachspenden entgegen. Weitere Informationen zu Hilfsangeboten haben wir für Sie auf der folgenden Unterseite zusammengestellt.
Sie haben Fragen?
Telefon zur schnellen Hilfe
Als zentrale Erstanlaufstelle hat die Bayerische Staatsregierung bei der Freien Wohlfahrtspflege ein Hilfetelefon zu Fragen rund um den Krieg in der Ukraine eingerichtet.
Hier erhalten Sie Informationen und Hilfe, wenn
- Sie den Kontakt zu den ihnen nahestehenden Menschen verloren haben und diese suchen,
- Informationen zur aktuellen Situation vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) benötigen,
- nahestehenden Personen vor Ort (Ukraine oder Nachbarstaaten) helfen möchten oder
- selbst ehrenamtlich Hilfe leisten wollen.
Als Erstanlaufstelle vermittelt das Hilfetelefon schnell und unkompliziert an die zuständigen Stellen weiter und gibt wichtige Erstinformationen beispielsweise auch zu Spendenkonten oder möglichen Anlaufstellen für Sachspenden. Ukrainische Staatsangehörige, die sich bereits in Bayern aufhalten, können mit Fragen zum Ausländerrecht oder auch zur Möglichkeit einer Unterkunft an die zuständigen Stellen der Ausländerbehörde oder Unterbringungseinrichtung verwiesen werden. Das Hilfetelefon leistet hier selbst keinerlei Beratung.
Zentrale Erstanlaufstelle der Freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung
Hilfetelefon: 089 / 54 49 71 99
(Montag bis Freitag 8:00 bis 20:00 Uhr, Samstag und Sonntag 10:00 bis 14:00 Uhr)
E-Mail: ukraine-hotline [at] freie-wohlfahrtspflege-bayern.de###EMAIL###title="E-Mail schreiben" class="link__mail"
Information zum Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG
Hinweis zu Aufenthaltserlaubnissen ukrainischer Staatsangehöriger :
Aufenthaltserlaubnisse ukrainischer Staatsangehöriger gemäß § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz, die am 1. Februar 2025 gültig sind, gelten einschließlich ihrer Auflagen und Nebenbestimmungen ohne Verlängerung bis zum 4. März 2026 fort.
Dies gilt auch, wenn das Ablaufdatum auf Ihrem Dokument vor dem 01.02.2025 liegt und schließt auch alle bereits verlängerten Aufenthaltstitel mit dem Enddatum 04.03.2024 ein.
Es ist nicht erforderlich bei der Verwaltung vorzusprechen. Die Verlängerung gilt automatisch. Es werden keine neuen Plastikkarten und keine Bescheinigungen ausgestellt.
Reisen innerhalb der EU sind mit dieser Aufenthaltserlaubnis möglich.
Für Staatenlose und Staatsangehörige anderer Drittstaaten sowie deren Familienangehörigen, die im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz sind, gelten Sonderregelungen.
Die genaue gesetzliche Regelung finden Sie hier : https://www.gesetze-im-internet.de/ukraineaufenthfgv/BJNR14E0A0023.html
Übersetzungen: