Bauen
Das Landratsamt als untere Bauaufsichtsbehörde ist für den Bereich aller Gemeinden und Städte des Landkreises München zuständig.
Als Untere Bauaufsichtsbehörde hat das Landratsamt die Aufgabe darauf zu achten, dass die maßgeblichen baurechtlichen Vorschriften beim Bau, bei der Nutzung und bei der Beseitigung von baulichen Anlagen umgesetzt werden. Neben den gesetzlichen Regelungen handelt es sich hierbei ganz wesentlich auch um das baurechtliche Ortsrecht der Kommunen. Bei diesen liegt die Planungshoheit, also das Recht die bauliche Entwicklung des eigenen Ortes durch den Flächennutzungsplan als vorbereitende Planung und durch Bebauungspläne zu steuern. Daneben vollziehen wir auch die Ortsgestaltungssatzungen, die einige Städte und Gemeinden erlassen haben, zur näheren Regelung ihres Ortsbildes, z.B. durch Vorschriften zu Einfriedungen oder Farbvorgaben.
Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Genehmigung beantragen
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient - Teilbaugenehmigung beantragen
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorbescheid beantragen
- Abgrabung, die nicht dem Kiesabbau dient – Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung
- Bauberatung
- Bauen - Baugenehmigung beantragen
- Bauen - Teilbaugenehmigung beantragen
- Bauen - Vorbescheid beantragen
- Bauen - Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren
- Bauen - Verlängerung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheids beantragen
- Bauen - isolierte Abweichung von sonstigem Bauordnungsrecht beantragen
- Bauen - isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften beantragen
- Bauen - isolierte Ausnahme vom Bebauungsplan beantragen
- Bauen - isolierte Befreiung vom Bebauungsplan beantragen
- Bauen - Beseitigung einer baulichen Anlage anzeigen
- Baulicher Brandschutz
- Baumbestandspläne und Freiflächengestaltungspläne im Baugenehmigungsverfahren
- Baumschutz auf Baustellen sowie weitere grünordnerische Belange
- Beratung in Gartenfragen
- Brandmeldeanlagen
- Denkmalschutzerlaubnis beantragen
- Digitale Objektfunkanlagen
- Gebrauchsabnahme für fliegende Bauten
- Grünordnerische Belange bei Bebauungsplänen im Rahmen der Bauleitplanung
- Verzeichnis über Abstandsflächen einsehen
- Vorübergehende Verwendung von Räumen als Versammlungsraum anzeigen
- Zeugnis/Genehmigung zur Veräußerung und Verpachtung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
- Zustimmung zur Löschung von Dienstbarkeiten und Abstandsflächenübernahmen