Förderung von Maßnahmen für Chancengleichheit, gesellschaftliche Potentiale und Teilhabe
Gefördert werden Tätigkeiten und Maßnahmen von Vereinen, Verbänden, Initiativen und einzelnen Personen
Erwachsenen-Sprachkurse mit Kinderbetreuung oder interkulturelle Feste: Oft sind es die kleinen Maßnahmen und Projekte, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Deutschen und Einwohnern ausländischer Nationalität fördern. Damit es nicht am Geld scheitert, unterstützt das Landratsamt München solche Maßnahmen und hat hierfür einheitliche Richtlinien entwickelt.
Die Vielfalt von Lebensstilen, die den Alltag auch im Landkreis München prägt, wird nicht immer als Chance empfunden. Veränderungsprozesse, wie etwa die Alterung der Gesellschaft, die Globalisierung, Krisen, Kriege und die daraus folgende Einwanderung führen oft zu Überforderung und Unsicherheit - sowohl bei Zuwanderern als auch der aufnehmenden Gesellschaft. Umso wichtiger sind Maßnahmen, die zur Verständigung beitragen und den respektvollen Umgang miteinander fördern. Ein wichtiger Baustein dieser Unterstützung durch den Landkreis ist die finanzielle Förderung. Für diese hat das Landratsamt München einheitliche Richtlinien entwickelt.
Begegnungen und Dialoge gegen Vorurteile
Mit den neuen Richtlinien soll die Gewährung von Zuschüssen transparent, gleichförmig und sicher gehandhabt und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Das Landratsamt München unterstützt etwa Kurse für Hausaufgabenbetreuung für Kinder aus wirtschaftlich schwachen Familien oder Sprachkurse für Mütter mit angebotener Kinderbetreuung. Vor allem bei der Bekämpfung von gegenseitigen Vorurteilen sind Dialogveranstaltungen und interkulturelle Begegnungen unumgänglich. Vereine, Verbände, Einrichtungen und Initiativen sollen motiviert und unterstützt werden, mehr auf diese gesellschaftlichen Herausforderungen einzugehen.
Unbürokratische Bezuschussung
Gefördert werden können Tätigkeiten und Maßnahmen von im Landkreis München ansässigen oder in den Städten und Gemeinden des Landkreises München aktiven Vereinen, Verbänden, Initiativen und einzelnen Personen, die den Zusammenhalt, das respektvolle Zusammenleben und die Verständigung zwischen Deutschen und Einwohnern ausländischer Nationalität fördern und festigen.
Da sehr oft niederschwellige Maßnahmen gefördert werden, sind die Richtlinien in bürgerfreundlicher und verständlicher Sprache formuliert. Auch die Bezuschussung erfolgt ohne bürokratische Hürden.
Ziel ist es, Menschen zu helfen, die es nicht aus eigenem Antrieb schaffen, Anschluss an die Gesellschaft zu finden. Auf der anderen Seite stehen die Ängste und Sorgen der Bevölkerung, die durch die veränderte Situation hervorgerufen werden, ebenfalls im Fokus.
Interessierte können die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für Chancengleichheit, gesellschaftliche Potentiale und Teilhabe im Landkreis München herunterladen.