Arbeitshilfe zu Kinderschutz nach § 8a SGB VIII für Fachkräfte
Kinder können sich noch nicht selbst vor Gefahren schützen, weshalb wir als Gesellschaft und insbesondere auch als Fachkräfte im täglichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen dazu aufgefordert sind, kompetent hinzusehen und Gefahren abzuwenden.
Beim Begriff Kindeswohlgefährdung handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der abschließend nicht definiert ist und damit der Interpretation im Einzelfall bedarf. Die folgenden Arbeitshilfen sollen hierbei Unterstützung an die Hand geben.
Fachkräfte der freien Träger sollen dabei unterstützt werden, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung frühzeitig zu erkennen und eine abgestimmte Handlungssicherheit mit dem Kreisjugendamt im weiteren Vorgehen ermöglichen.
Darüber hinaus geht es um ein abgestimmtes Handeln und eine gemeinsame Sprache aller Fachkräfte im SGB VIII im Landkreis München zum Thema Kinderschutz zu etablieren.
Weitere Inhalte in Arbeit
Weiter unten werden Sie weitere Texte zu folgenden Themen finden, die in der Reihenfolge ihrer Erstellung bereitgestellt werden:
- Begriffsbestimmungen
- Rechtliche Grundlagen
- Modell der Gefährdungseinschätzung nach Lüttringhaus
- Verfahren und Vorgehensweise ISEF
- Empfehlungen zur Bearbeitung eines Gefährdungsfalles in einer Einrichtung
- Besonderheiten in den unterschiedlichen Produkten (JaS, EB, Familienbildung, Kita,…)
Dokumente
- 1. Begriff Kindeswohlgefährdung (PDF 193 KB)
- 2. Rechtliche Grundlagen (PDF 210 KB)
- 5. Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF) (PDF 197 KB)
- 5.1 Anhang Formular ISEF und Risikoeinschätzung (PDF 329 KB)
- 6. Hilfestellungen Bearbeitung Gefährdungsfall in Einrichtung (PDF 158 KB)
- 7.1 Offene Kinder- und Jugendarbeit (PDF 78 KB)
- 7.2 Kinder- und Jugendsozialarbeit an Schulen (PDF 65 KB)
- 7.4 Ganztag (PDF 76 KB)
- 7.5 Jugendverbandsarbeit (PDF 84 KB)
- 7.6 Familienstützpunkte (PDF 129 KB)
- 7.7 Kindertagespflege (PDF 33 KB)