Prinzipien der KJSA
Jugendsozialarbeit an Schulen als professionelles Leistungsangebot der Jugendhilfe bedarf entsprechender Arbeitsprinzipien. Für die pädagogischen Fachkräfte gilt es diese Prinzipien immer wieder zu reflektieren, um eine professionelle Arbeitsweise und Haltung zu garantieren.
Niederschwelligkeit als Prinzip ist wesentlich, um allen Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten und Lehrkräften einen offenen Zugang zu ermöglichen, d.h. es bedarf keiner Voraussetzungen, um das Angebot der Jugendsozialarbeit in Anspruch zu nehmen.
Angebote und Leistungen der Jugendhilfe basieren grundsätzlich auf dem Prinzip der Freiwilligkeit. Die Kinder und Jugendlichen können selbst entscheiden, ob und in welchem Umfang sie das Unterstützungsangebot der Jugendsozialarbeit wahrnehmen. Hier bedarf es stellenweise Aushandlungsprozessen mit denjenigen Schulleitungen und Lehrkräften, die Beratungsgespräche anordnen oder als Verpflichtung festschreiben würden.
Wertschätzung und Offenheit sowie ein darin impliziertes respektvolles Miteinander sind handlungsweisend für den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen durch die pädagogischen Fachkräfte. Gleichzeitig erfüllen diese eine Vorbildfunktion durch ihr Verhalten untereinander oder in der Interaktion mit anderen Gesprächsakteuren.
Vielfalt und Lebensweltorientierung dienen dazu alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Glauben, körperlichen, seelischen und geistigen Voraussetzungen, sexueller Orientierung, Bildungshintergrund und finanzieller Lage anzusprechen. Im Vordergrund stehen die unterschiedlichen Bedingungen des Sozialraums sowie die Wünsche und Bedürfnisse der Zielgruppe. Die Orientierung an den unterschiedlichen Lebenswelten wirkt Ausgrenzung entgegen und ermöglicht aktive Beteiligung aller.
Daneben sind Ressourcen- und Lösungsorientierung maßgeblich für das Handeln der pädagogischen Fachkräfte. Anknüpfend an den Ressourcen der Zielgruppe wird diese in ihrer sozialen Entwicklung unterstützt und weitere Krisen werden möglichst verhindert. Gemeinsam werden Problemlösungsstrategien und Möglichkeiten einer gelingenden Alltagsbewältigung gesucht.
Vertraulichkeit ist wesentlich für Kinder und junge Menschen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass anvertraute Informationen nicht (ohne Zustimmung) an Dritte weiter gegeben werden. Dieses Arbeitsprinzip ist rechtlich durch umfangreiche Regelungen des Datenschutzes und der Schweigepflicht abgesichert.
Sowohl im SGB VIII (§8 und 11) als auch in der UN Kinderrechtskonvention (Art. 12) findet sich das Recht auf Partizipation und Mitverantwortung der Kinder und Jugendlichen wieder. Die Angebote sind partizipativ gestaltet, Kinder werden zu Selbstbestimmung und Mitverantwortung befähigt und in allen sie betreffenden Angelegenheit gehört.
Nicht zuletzt ist die Parteilichkeit ein weiteres handlungsleitendes Prinzip: Es gilt Einfluss auf die jugend- und gesellschaftspolitischen Diskussionen auszuüben und die Lebenslagen junger Menschen zu thematisieren. Auch in der direkten Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen agieren die Fachkräfte parteilich. Sie greifen deren Themen auf, unterstützen sie bei Konfliktfällen und in der Wahrnehmung ihrer Rechte.